Mitglied inaktiv
Hallo, inwieweit wird das Kindergeld und der Unterhalt bei Hartz IV angerechnet? Habe gehört, dass es nur prozentual angerechnet wird? Stimmt das? Brit
Hallo, musste mich selber noch mal schlau machen: Anrechnung von Unterhalt Die Unterhaltszahlungen werden genauso wie das Kindergeld voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Dazu gehören die Unterhaltsansprüche: zwischen getrennt lebenden Ehe- und Lebenspartnern, zwischen geschiedenen Ehepartnern, von minderjährigen Kindern gegenüber ihren Eltern, von erwachsenen Kinder unter 25 Jahren, die noch in Ausbildung sind, gegenüber ihren Eltern. Diese Ansprüche kann an Stelle der Berechtigten auch die Agentur für Arbeit bzw. die Kommune erheben. Unterhaltsansprüche gegenüber Verwandten dürfen bei Prüfung und Berechnung der Höhe von Arbeitslosengeld II nicht berücksichtigt werden. Ausnahme bilden hier Ansprüche minderjähriger Kinder und Kinder unter 25 Jahren, die sich in Erstausbildung befinden. Wer in einem der genannten Fälle Unterhalt bekommt, muss damit rechnen, dass die Summe auf die Leistungen der Agentur für Arbeit angerechnet wird. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Soweit ich weiß werden Unterhalt und Kindergeld komplett als Einkommen der Kinder angerechnet! Sehr Kinderreundlicher Staat!!!!!!!!!! LG
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe nun selbst den Bescheid bekommen und ich muss leider auch sagen, dass Kindergeld und Unterhalt voll angerechnet werden. Also im Prinzip wird dir für ein Kind mehr abgezogen bei Hartz4, als dass du etwas bekommst. Denn für ein Kind bekommst du, wenn es klein ist 207 Euro plus 124 Euro ( für alleinerziehende) und es werden dann 154 Euro Kindergeld und 192 Euro Unterhalt abgezogen. Also für das Kind bekommst du im Prinzip 331 Euro (Hartz4) minus 346 Euro (Unterhalt plus Kindergeld). Sehr kinderfreundliche Rechnung!!
Mitglied inaktiv
Das ist doch wohl ok so ?! Das Kind hat genug "Einkommen" um seinen Lebensbesdarf zu decken also warum sollte der Staat da zahlen ! Jeder andere der seinen Lebensbedarf selbst decken kann bekommt ja auch nichts ! Man bekommt das Nötigste und soll nicht damit im Luxus schwelgen
Mitglied inaktiv
Du hättest meinen beitrag richtig und genau lesen müssen. Ich habe nicht gesagt, dass ich den unterhalt und das Kindergeld nicht angerechnet haben möchte, ich finde es nur eine Unverschämtheit, dass man im Prinzip für sich 345 Euro bekommt und für das Kind insg. 331 Euro, aber eigentlich für ein Kind von dem Geld, was für mich angerechnet wurde noch etwas abgezogen bekommt, denn man bekommt in dieser Rechnung mehr für ein Kind abgezogen, als angerechnet!! Wenn die rechnung wenigstens so aufgehen würde, dass das geld für das Kind einfach wegfallen würde.....aber nein, da das Kind durch Kindergeld und Unterhalt mehr als "Einkommen" bekommt, als das Amt dafür zahlt, wird meinem Betrag noch etwas abgezogen. Ich würde es gerechter finden, wenn einfach nur der Betrag für das Kind wegfallen würde.
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