Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, welche Handhabe hat men gegen einen Hersteller eines Spielzeuges, wenn dieses für Kinder gefährlich ist? (Wenn dadurch auch ein Kind schon verletzt worden ist.) Kann man verhindern, daß dieses Spielzeug weitervertrieben wird? Darf man den Namen eines solchen Herstellers/Importeurs öffentlich machen? Oder muß man mit einer Klage rechnen? Wie komme ich, bei in Asien hergestelltem Spielzeug an den Verantwortlichen in Deutschland? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Bea
Liebe Bea, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt, die verweisen Sie weiter! Gruß, NB
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