Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hallo!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hallo!

moni_loves

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Bis 09.09.2016 befinde ich mich noch in Elternzeit. Danach beginne ich in einer anderen Firma, zum 15.09. Meine Frage lautete nun, wenn ich vorher bei meinem aktuellen Arbeitgeber kündige muss ich mich dann auf dem Arbeitsamt melden? Da ja zwischen 09.09. und 15.09. eine Woche Luft ist? Und muss ich mich da erst ab 09.09. arbeitssuchend melden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, korrekterweise ja, aber es steht eine Sperre zu befürchten. Wichtig ist die Frage der KK. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Viel zu viel Papierkram. Und es gibt eh eine Sperre wegen Eigenkündigung. Bitte Deinen AG um einen Aufhebungsvertrag zum 14.09. und nehme vorher Deinen Resturlaub.


luvi

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Was du abklären müsstest, wäre die Krankenversicherung. Wie bist du in dieser Zeit versichert? Kannst du in die Familienversicherung? Könntest du den Job evtl früher anfangen? Wenn nicht könntest du evtl den Papierkram auf dich nehmen und ALG beantragen, sonst musst du die KV selbst bezahlen. Die geht doch nicht automatisch bis Monatsende sondern wird Tag genau abgerechnet. Oder täusche ich mich? Luvi


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