Lorik-Leo
Wo muss mann bäschaftingungsverbot beantragen ? Oder ist das die aufgabe vom chef zu machen ! Oder bekomm ich das vom Frauenarzt verschrieben ??
Hallo, besprechen Sie das mit Ihrem Frauenarzt! Wenn es ein allgemeiner Grund ist, ist der AG zuständig, bei einem speziellen Problem der FA Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo, das kommt auf den Grund an, warum ein Beschäftigungsverbot notwendig sein soll. Gesundheitsliche Gründe (z.B. Probleme in der Schwangerschaft wie Blutungen) oder gefährliche Arbeit (z.B. mit Blut o.ä.).
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit