Mitglied inaktiv
Hallo erstmal, mein Problem ist, das ich nur noch bis ende august arbeitslos bin und ich habe schon gesagt bekommen, das mein freund mit 1100 genug verdient, somit bekomme ich kein geld. ich bin jetzt in der 5. SSW. kann ich da noch etwas beantragen, mein Partner hat auch noch laufende kosten. wie kredit usw. er könnte niemals alleine mich und sich versorgen. Bitte helft mir
Hallo, Ihre Frage ist, was Ihnen nach der Geburt zusteht? Elterngeld (300 € wenn Sie schon länger arbeitslos sind), Kindergeld (154 €) u evtl. soziale Hilfe vom Staat. Rechnen Sie hier: http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wollte wissen, ob mir auch wärend der schwangerschaft was zusteht? weil laut hartz 4-rechner würde ich nichts bekommen
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes