Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin bis zum 09.10.2003 noch im Erziehungsurlaub und in dieser Zeit wird meine Stelle von der ehemaligen Auszubildenden belegt, die mit Ende meines Erziehungsurlaubes gehen muß. Ich hatte vor dem Erziehungsurlaub übrigens eine Vollzeitstelle als Arzthelferin. Allerdings möchte ich nach Ende des E- Urlaubes nicht wieder ganztags arbeiten, da es abends oft sehr spät wird und ich meine Tochter nicht den ganzen Tag irgendwo abstellen möchte. Auf Anfrage bei meinem Arbeitgeber, sagte er mir, daß das wirtschaftlich für ihn nicht tragbar wäre und das ich nur ganztags wieder anfangen könnte. Mich würde jetzt interessieren ob ich nun Anspruch auf einen Halbtagsjob oder nur auf eine Ganztagsstelle habe. Vielen Dank im Voraus Natascha
Liebe Natascha, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht evtl. nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz. Es besteht ein begrenzter Anspruch auf Teilzeit, wenn: - mind 15 AN da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, ich habe einen bis Ende diesen Jahres befristeten Vertrag an der Hochschule als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Mein ET ist der 16.4. Jetzt hat mein Institutsleiter mir angeboten, nach dem Mutterschutz nochmal für ein halbes Jahr (halbtags) wiederzukommen, also einen neuen Vertrag bis Ende nächsten Jahres zu machen. Dieses Ange ...
Hallo! ICh habe folgende Frage: Hat es einenen Einfluß auf das Erziehungs bzw. Mutterschaftsgeld, ob ich Ganztags, Halbtags oder auf 630 DM (315€) angestellt gewesen bin vor der Entbindung? Fällt das Erziehunsgeld dann dementsprechend höher bzw. niedriger aus? Vielen Dank! Tina
Hallo Frau Bader ! Nach 2 Jahren Elternzeit möchte ich im September wieder anfangen zu arbeiten.Habe vor 3 Wochen schriftlich einen Halbtagesplatz beantragt.Nun hat sich unsere finanzielle Situation so geändert,daß ich eine Vollzeitstelle brauche.Ist es rechtlich noch möglich dieses umzuändern ?Es sind ja noch 10 Wochen Zeit bis Arbeitsbeginn. Mei ...
Hallo Frau Bader, beigefügte Anfrage hatte ich Ihnen am 16.11.2006 in das Forum gestellt. Zu den Urlaubstagen hatte ich schon eine Antwort von Ihnen erhalten. Vielen Dank schon mal hierfür. Jedoch nicht zu meiner 2. Frage ob mir auch eine Halbtagsstelle zusteht bzw. ob ich dann nach einem Jahr auf eine volle Stelle bestehen kann. Hallo Fr ...
Hallo Frau Bader, sie wollten noch wissen ob in oder nach der EZ? Mir geht es um eine Halbtagsstelle nach der EZ, aber nur für ein Jahr bis das Kind 2 ist. Danach möchte ich wieder voll arbeiten, so wie ich es jetzt tue. Ich möchte dem Arbeitgeber auch gerne anbieten anstatt einer halben Stelle z.B. 30 Std. von zu Hause zu arbeiten. Falls er jed ...
Hallo Fr.Bader, am 21.11.08 ist mein erster Arbeitstag nach 3jähriger EZ. Ich war in einer Firma im Schichtdienst tätig. Dies ist mir aber mit 2 kleinen Kinder nicht mehr möglich und ich könnte nur noch eine Vormittags-Halbtagsstelle annehmen. Dazu bin ich wieder im 4.Monat schwanger. Kündigen darf mich mein Chef nun nicht, muß er mir aber au ...
Hallo Frau Bader! Wird eine Halbtagsstelle im Sozialplan genauso gewertet wie eine Ganztagsstelle? Ich bin seit 10 Jahren in der Firma angestellt, habe aber nun nach meiner EZ eine Halbtagsstelle. Z. Zt. sind in meiner Abteilung eine Ganztagskraft (seit 2006 angestellt, ledig und ohne Kinder) und ich angestellt, eine dritte Kollegin (seit 12 J ...
hallo, ich muß leider in den nächsten Monaten bei meiner früheren Arbeit kündigen, da mein Wohnsitz 250km entfernt liegt, war immer Pendler. Mein Kleiner (geb.am 20.03.09) geht ab Jan.in die Krippe, da ich mich jetzt schon nach neuer Arbeit umschaue -bin Alleinerziehend.Habe evtl.Chancen euf eine Halbtagsstelle bei mir in der Nähe, würde aber scho ...
Hallo Frau Bader, nach meiner 3 jährigen Elternzeit möchte ich im Januar wieder in meiner alten Firma anfangen zu arbeiten. Allerdings nicht wie bisher ganze Tage, sondern nur 25 bis 30 Stunden. Mein Arbeitgeber weiß dies bereits - auch, daß ich (natürlich) vormittags meines Sohnes wegen arbeiten möchte (wichtig zu erwähnen: Ich bin alleinerzieh ...
Sehr geehrte Fr. Bader, habe ich nach der Elternzeit einen Anspruch auf eine Teilzeitstelle (z.B. halbtags) bei meinem Arbeitgeber? Gibt es da ein Gesetz? Wo kann ich das nachlesen? MfG, engelchen
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