ak
Guten Tag, ich habe nur eine allgemeine Frage. Wäre schön wenn Sie mir helfen können. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Eigentlich 4 Std / Tag... Aufgrund einer Änderung im Arbeitsvertrag arbeite ich jetzt 5 Studen / Tag, damit ich einen Tag in der Woche frei habe. Also an 4 Tagen 5 Stunden. Da unsere Abteilungen jetzt nach und nach aufgelöst werden, und wir weiter von unserem Wohnort hin ab 2018 fahren müssen habe ich nun folgende Frage : Laut Dienstvereinbarung meines ARBG steht folgendes : bei einer individuellen regelmäßigen täglichen Arbeitszeit von bis zu einschl. 50 %. der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit... und bei einer individuellen regelmäßigen tägl. AZ von bis zu 80 % der regelm. tägl. AZ Angebl. arbeite ich bis 80 % und nicht ( wie ich meine ) bis 50 %?! Können Sie mir Auskunft darüber geben, ob diese Aussage so korrekt ist... nur weil ich meine AZ aufgeteilt habe? Bin ich deshalb nicht trotzdem eine Halbtagskraft ? Vielen Dank für Ihre Mühe ...
RUB
Strudelteigteilchen
Wie hoch ist denn die "regelmäßige tägliche Arbeitszeit"? Sind das wirklich 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden die Woche? Ich arbeite auch nach TVÖD, und bei uns beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 39 Stunden, daher werden Halbtagsverträge über 19,5 Stunden abgeschlossen. Mit 20 Stunden liegt man darüber. Wenn Du nur eine Minute über den 50% liegst, fällst Du unter die "bis zu 80%"-Regel. Frau Bader wird nicht antworten, da es nicht um Kinder geht.
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