Mitglied inaktiv
Diese Fragen hatte ich am 29.5. gestellt: Guten Abend, Frau Bader, ich befinde mich seit 2 Jahren in der Elternzeit und werde kommenden Monat mein Studium beenden. Elternzeit ist beim AG meines damaligen Abendjobs. Nun habe ich ein Angebot für ein Praktikum in meinem neuen Beruf (2 Monate à €300,-)mit der Aussicht auf Weiterbeschäftigung oder freie Mitarbeit. Hier meine Fragen: Kann ich während der Elternzeit bei einem anderen AG ein Praktikum machen oder muss ich kündigen? Was muss ich beachten? Ich bin derzeit mit meinen Zwillingen bei meiner KK beitragsfrei versichert. Mein Mann ist gearde arbeitslos geworden. Bleiben die Kinder und ich während des Praktikums bei der KK versichert? Muss ich bei em o.a. Praktikums"gehalt" mit Sozialabgaben rechen und wenn ja, in welcher Höhe? Vielen Dank, u.
Hallo, ja, scheinbar überlesen -sorry. Sie können ein Praktikum machen, er AG muss aber zustimmen. Die KK hängt davon ab, ob Sie selber versicherungspflichtig beschäftigt sind. Liebe Grüsse, NB
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