Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

habe ich sie nicht ganz verstanden.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: habe ich sie nicht ganz verstanden.

Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für Ihre Antwort, jedoch habe ich sie nicht ganz verstanden. Wenn im Februar mein Kind zur Welt käme, dann würde ich 67%des jetzigen Netto-Einkommen als Elterngeld bekommen. Wie ist das aber, wenn der Arbeitsvertrag im April ausläuft. Bekomme ich ab April da trotzdem das gleiche Geld, wie zuvor auch? Muss ich mich zu dem Zeitpunkt Arbeitslos melden? Da ich die Erziehung alleine übernehme(mein Freund studiert in einer anderen Stadt) kann ich schlecht arbeiten gehen. Sprich ALG bekomme ich dann wahrscheinlich nicht. Werde ich dann ein Fall für die Sozialhilfe?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen es trotzdem für 12 Mo., müssen sich auch arbeitslos melden, erhalten aber keine Leistungen, wenn Sie dem ARbmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüsse, NB


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