sesambein
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Habe ich das richtig verstanden? Wenn mein Elterngeldbezug am 16.1. endet, ich dann 2 leere Monate ohne Verdienst habe und dann ab Quasi-Arbeitsneueinstieg wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot bin, bekomme ich das Gehalt, was ich vor Elternzeitantritt mit Kind 3 bezog? Danke erneut und liebe Grüße.
Hallo, Sie bekommen das EG nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Also bei Ihnen werden die Arbeitsmonate mit den Lohn berechnet und die anderen Monate mit Null. Liebe Grüsse, NB
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