Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mir ist gerade noch eine Frage eingefallen. Und zwar bekomme ich ja Lohnfortzahlung für den Minijob. Da besteht seit dem 01.06. ein BV. Nun ist es so daß auf meiner Abrechnung "Mutterschaftsgeld-Zuschuss" draufsteht. Ist das überhaupt richtig? Kommt mir komisch vor. Weil ja eigentlich die differenz von Mutterschaftsgeld der KK (13,-Euro) zu Nettogehalt so genannt wird, oder ist das egal? Vielen dank nochmal
Hallo, wieso bekommen Sie Lohnfortzahlung für den Minijob? Da zahlt man doch nur an die Knappschaft, nicht abe an die KK und deshalb kann man, wenn überhaupt, nur den Einmalbetrag erhalten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hey Stand bei mir auch und ist es ja auch. Ist der Zuschuss des AG um aufs volle Mutterschutzgeld zu kommen :-)
Mitglied inaktiv
aber ich bin doch noch gar nicht im Mutterschutz, sondern noch bis anfang nov angestellte mit Beschäftigungsverbot :-( ???
Mitglied inaktiv
Guten Morgen OH, das ging aus Deiner Frage nicht genau hervor, die Frage davor hatte ich nicht mehr im Kopf. Ja, das ist dann wirklich komisch. Ist es denn der volle Nettolohn ? Ich würde in der Personalstelle da mal anrufen und nachfragen, ist ja dann ganz falsch, wie nennt sich das, deklariert ? Bei meinem BV hatten sie bis zum Mutterschutz immer Krankentage abgerechnet, eben zum vollen Nettolohn, aber Bezeichnung war Krankentage.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner