Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hab den Kinderzuschlagsrechner benutzt u da kam raus: keinen Anpruch,neben an st

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hab den Kinderzuschlagsrechner benutzt u da kam raus: keinen Anpruch,neben an st

wesch

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Hab den Kinderzuschlagsrechner benutzt u da kam raus: keinen Anpruch,neben an steht aber Mehrbedarf 56€ was bedeutet das?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet und mit der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern bekämpft werden soll. Viele erwerbstätige Eltern brauchen den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Mit dem Kinderzuschlag wird die Bereitschaft von Eltern, für ihren eigenen Lebensunterhalt aktiv zu sorgen, honoriert. Und dass der Kinderzuschlag wirkt und beliebt ist, zeigt auch die jüngste Evaluation. Laut dieser Umfrage sind mit dem Kinderzuschlag 82 Prozent der Berechtigten zufrieden. Fast genau so viele Befragte (81 Prozent) sprechen von einer verbesserten Einkommenssituation durch den Kinderzuschlag, der derzeit rund 300 000 Kinder und ihre Eltern erreicht. Vor allem aber Familien mit mehreren Kindern profitieren von dieser Leistung. Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern für das in ihrem Haushalt lebende Kind gezahlt, wenn sie mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag sind, dass die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen, das Einkommen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende erreicht, mit dem Einkommen die Höchsteinkommensgrenze nicht überschritten wird und durch das zur Verfügung stehende Einkommen sowie den Kinderzuschlag Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II vermieden wird. In bestimmten Situationen kann man einen Mehrbedarf geltend machen oder beantragen.Dies zum Beispiel wegen Schwangerschaft. Liebe Grüße, NB


wesch

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bei uns kam raus,kein Anpruch,aber Mehrbedarf was soll ich damit anfangen?


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