Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haare schneiden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haare schneiden

CAF

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Hallo Frau Bader, KV udn KM haben das sorgerecht, KM hat das vorlaufige aufenthaltsbestimmungsrecht. Darf der KV beim Umgangsurlaub dem Kind die Haare schneiden ohne die Zutimmung der KM? Er wurde letztes mal schriftlich draufhingewiesen, dass die KM vorab informiert werden sollte, daraufhin hat der KV sich kaputtgelacht und hat es erneut ohne die Zustimmung gemacht.    Gerne haette ich die Gesetzeslage dazu gewusst.   gruesse   


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens ( z. B. Friseurbesuch) ist eine gemeinsame Entscheidung aufgrund des Sorgerechts nicht erforderlich. Darüber entscheidet der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält (§ 1687 Abs. 1 S. 2 BGB). Liebe Grüße NB


Neverland

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Der Vater hat doch auch Sorgerecht, warum sollte er die Haare also nicht schneiden lassen dürfen? Was soll das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun haben? Es erleichtert dir lediglich, das Du nicht wegen jedem Pups nachfragen musst. Schau mal hier, kein Urteil, aber Stellungname vom Bundesministerium https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht/entscheidungsbefugnisse-wer-darf-was-entscheiden--126046    


CAF

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Hallo, Danke fuer dein Feedback. soweit mir bekannt ist gehört dies nicht zu den alltäglichen Entscheidungen. Das Kind hatte sich die Haare lang wachsen lassen wegen einer wichtigen Veranstaltung welches noch ansteht, nun hat sie einen Bob! Weshalb man einem Kind die langen Haare kurz schneidet, einfach nur um Ärger zu verursachen verstehe ich leider nicht.  danke aber fuer den Link, der mir nochmal vor Augen hält worum er sich in Wirklichkeit kümmern muesste es aber nicht tut. Uns aber gerne mit anderen Themen aufhält.    


KielSprotte

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Warum hat das Kind dann nicht protestiert bzw sich geweigert?


CAF

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Hat sie ja! Sie hat auch geweint. Aber der KV hält nicht viel das Kinder sich allgemein Aeussern, außer sie wiederholen das was er sagt. Sie wird dann eingeschüchtert und manipuliert bis es so laeuft wie er es hat und wenn sie es wahr sich dem zu wieder setzen dann wird mit Liebesentzug erzogen. Und gegen dem und noch viel mehr ist man machtlos, weil er unfassbar gut ist sowohl das Kind wie auch die KM als unseriös hinzustellen. Es wird narzisstisch und autoritaer  erzogen und Respekt wird oft mit gehorchen verwechselt. Entweder man gehorcht oder man ist respektlos! 


Neverland

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Tja, darf er aber. Wie gesagt, es soll dir viele Entscheidungen erleichtern, nicht dem Vater welche nehmen. Da müsst ihr euch einigen. Drum sage ich immer, Augen auf bei der Samenwahl - so hart es klingt. Im nachhinein muss man damit halt auch leben.  Selbst wenn der Vater kein Sorgerecht hätte, hätte er das während seiner Umgangszeit machen lassen können. welcher Friseur fragt auch schon nach und lässt sich eine Negativbescheinigung zeigen? Und wenn mal ab, sind die halt ab. Da kann dann ja auch kein Richter mehr im nachhinein etwas ändern. 


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