Mitglied inaktiv
Zur Geburt unserer Tochter haben wir von Kollegen einen Gutschein eines Babyausstatters geschenkt bekommen. Auf diesem steht, er sei nur ein halbes Jahr gültig. Meinses Wissens darf die Einlösung solcher Gutscheine nicht befristet werden, oder? Schliesslich ist das Geld ja gezahlt worden. Wir möchten den Gutschein gern für den nächsten Autositz verwenden und den brauchen wir frühestens in vier Monaten, Madame soll dann erstmal probesitzen. Wo ist dergleichen geregelt oder gibt es ein Urteil dazu? Ich werde demnächst erstmal die Sache im Laden klären und nun nicht einfach warten, wüsste aber gerne, worauf ich mich berufen kann. Dank im Voraus von Birgit
Liebe Birgit, es gelten hier die normalen Verjährungsfristen, die Halbjahresregelung ist unzulässig. Bevor ich mich aber mit den sicherlich rechtsunkundigen Herrschaften in dem Laden streiten würde, würde ich den Gutschein einfach rechtzeitig verlängern lassen. N. bader
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