Glühwürmchen
Sehr geehrte Frau Bader Kindeswohlgefährdung ist angezeigt vom JA,mein Bruder als Vater Beteiligter. Kein Anwalt bisher in der Sache deshalb. Es wurde ein Gutachter bestellt, meine Ex Schwägerin stellte Antrag auf Befangenheit. FG lehnte die Beschwerde ab, OLG lies sie nun zu. Proboem : Der Gutachter hat versucht eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, dies war aber kein Auftrag des Richters in den Beweislastfragen. Ansonsten sei es super laut OLG. Was kann nun passieren? Alles von vorne ? Danke für Ihre Antwort.
Hallo, Ein Gutachter muss einen Beweisbeschluss (mit Fragen haben) - sonst kann er nicht arbeiten. Jetzt wird es einen anderen SV geben Liebe Grùsse NB
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