Gesetz den Fall mein Ehemann kauft sowohl die Praxisräume al sauch die Wohnung mit komplettem Grundstück. Mit anderen Worten nur er alleine steht im Grundbuch, als Alleinbesitzer der kompletten Immobilie. D.h. die Immobilie , Möbelstücke, Geräte innerhalb der Praxis, das gesamte Grundstück, die Praxisräume etc.einfach alles gehört nur meinem Mann. Nach dem Kauf der Immobilie, vermietet mein Ehemann mir die Praxis mit den Gerätschaften und Inventar bzw. Möbel. Wenn bei dieser o.g. Konstellation ich jetzt Insolvenz anmelden würde, muss mein Ehemann mit dem ich KEINE Gütertrennung vereinbart habe, für meine Schulden von seinem eigenem Konto/ Geld für meine Schulden aufkommen und falls das Kapital von meinem Ehemann nicht mehr zum Ausgleich meiner Schulden ausreicht, dann "sein" Haus verkaufen für meine SChulden ? Falls ja, wäre dies mit einer Gütertrennung vorzubeugen. Das heist Eigentum -komplettes Haus mit Grundstück- gehört alleine nur Ihm; wir haben Gütertrennung vereinbart, wäre dann das Haus und SEIN erspartes Geld zu retten? Vielen Danke für Ihre Antwort. mfg Dilek Yücel
Mitglied inaktiv - 22.12.2010, 21:33