Frage: GSR unausweichlich?

Hallo, meine Frau hat aus einer früheren Beziehung 2 uneheliche Kinder, derem Vater gerade auf GSR klagt. Es gibt keine "offensichtlichen" Hinderungsgründe der Art, daß er psychisch gestört wäre, die Kinder schlägt oder mißbraucht o.ä., dennoch möchte meine Frau das eigentlich verhindern, da sie aus den Erfahrungen der Beziehung weiß, daß es hier nicht wirklich um eine *SORGE*recht geht, sondern um Machtspiele etc. Ihre (unsere) Argumente sind: keine Kommunikationsbasis der Eltern (er gibt selbst zu, nicht mit ihr reden zu können und regelt Dinge ggf. über die Kinder - selbst die Verfahrenbeiständin der Kinder meint, es gäbe eigentl. keine Basis für's GSR, dieses sei aber wohl nicht zu verhindern?!) und daraus folgend dann eben auch die fehlende Konsequenz in der Erziehung. Aktuelle Beispiel: Tochter wollte Haarkreide haben, von Mutter aufgrund eigener Erfahrung abgelehnt, Tochter bittet Vater, der sie dann besorgt. Die Kinder haben also schon gelernt, die Eltern auszuspielen - und in dieser Situation kann die vermeintliche Stärkung des Vaters durchs GSR doch eigentlich dem Kindeswohl nicht dienen. Und wie kann das GSR bei fehlender Kommunikationsbasis dem Kindeswohl dienen? Ist das wirklich so unabwendbar??? Dank & Gruß Michel P.S: wg. der Kommunikationsthemen wurde auch eine Mediation angesetzt, da gab es 2 Termine, in denen meist meine Frau sprach und sich ansonsten nichts ergeben hat. Zudem erscheint mir als Laie der ganze Ablauf fragwürdig: Verfahren begann vor 3 Jahren, kurz vor dem Umzug aus anderem Bundesland. Danach erstmal Zuständigkeitsgerangel der Gerichte, jetzt wird dort verhandelt, wo Frau und Kinder früher wohnten - seit 3 Jahren leben sie ab in einem anderen Bundesland - das Verfahren zog sich halt wg. Zuständigkeitsdiskussion der Gerichte und der Mediation ziemlich lange hin.

von michel66 am 27.04.2015, 11:21



Antwort auf: GSR unausweichlich?

Hallo, Sie sollten sich dringend einen RA vor Ort suchen. Das verhältnis zwischen den Parteien ist eher sekundär. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2015



Antwort auf: GSR unausweichlich?

Hat Deine Frau keinen Anwalt? Ich würde einen nehmen. So sehr ich den Unwillen verstehe: Letztendlich ist das GSR Pipifax. Was kann der KV denn mit SR machen, was er ohne SR nicht auch machen kann? Haarkreide ist ja nun wirklich kein Problem des Sorgerechts, das ist eine Alltagssituation, die sogar bei glücklich verheirateten Rama-Familien vorkommt ("Wieso hat Papa Dir jetzt noch ein Eis gegeben, wir essen doch in einer halben Stunde?"). Ich würde vorher noch zügig die einzigen zwei Sachen, wo das GSR WIRKLICH hinderlich werden kann (Ausweise und Konten) erledigen und mich dann entspannt zurücklehnen, bis der KV merkt, daß ihm das GSR genau gar nichts bringt.

von Strudelteigteilchen am 27.04.2015, 12:39



Antwort auf: GSR unausweichlich?

ärztliche Angelegenheiten? ratlose Grüße Peeka

von peekaboo am 27.04.2015, 12:44



Antwort auf: GSR unausweichlich?

@strudelteilchen: Doch, klar hat - PKH und Anwältin, aber glücklich sind wir mit dieser Anwältin auch nicht, und eben auch nicht sicher, ob die Sache nun wirklich so unausweichlich ist, wie dargestellt. Daß das GSR ihm letztlich nichts bringt, verstehen wir schon - letztlich wird es ihm sogar noch weniger bringen, als er jetzt hat, weil er dann nämlich überhaupt nichts mehr freiwillig bekommen wird, was bislang durchaus der Fall war. Es geht ihm um Machtkampf und all solche Dinge - aber es wiederstrebt mir, ihm "den Sieg" kampflos zu überlassen (nach allem was er meiner Liebsten zugemutet hat)...

von michel66 am 27.04.2015, 13:08



Antwort auf: GSR unausweichlich?

Nur, wenn es um operative Eingriffe und solche schwerwiegenden Dinge geht. Und in Bezug auf die Schule wohl die Schulwahl, und evtl. auch Auskunftsrecht ggnüber Lehrern etc.

von michel66 am 27.04.2015, 13:09



Antwort auf: GSR unausweichlich?

Theoretisch ja, aber..... Ich habe trotz GSR meine zwei Kinder an insgesamt sechs Schulen alleine angemeldet und über zwei Zahnspangen, drei Therapien und drei Operationen alleine entschieden. Der KV hat ja zwei Möglichkeiten: 1. Er nimmt das so hin - dann ist es eh egal. 2. Er geht vor Gericht und klagt gegen meine Entscheidung. Dann muß er begründen, warum er meine Entscheidung doof findet. Da jede meiner Entscheidungen aber wohlüberlegt war und aus gutem Grund getroffen wurde, wäre er da ganz schön ins Schwimmen gekommen. Das hätte ihn nur Nerven und Geld gekostet. (Und auf Dauer wahrscheinlich auch das GSR - ich habe insgeheim fast gehofft, daß er nervig wird, denn wenn sehr offensichtlich ist, daß der KV der KM mit dem GSR nur Knüppel zwischen die Beine wirft, ist das eine Steilvorlage für das Einklagen des ASR. Leider hat der KV aber keine meiner Entscheidungen jemals angezeifelt.)

von Strudelteigteilchen am 27.04.2015, 13:13



Antwort auf: GSR unausweichlich?

" Er bekommt nichts mehr freiwillig was er bisher bekam" ?? Da Deine Frau eine Anwältin hat, wird Frau Bader eh nix sagen dürfen. "Den Sieg " ? Und Dein einziges Beispiel ist Haarkreide ? Zum Glück wurden die Rechte der Väter gestärkt, wie man an diesem Fall sieht zu Recht. Einer muss mal aufhören den Krieg am laufen zu halten.

von Sternenschnuppe am 27.04.2015, 13:16



Antwort auf: GSR unausweichlich?

Wenn Ihr anwaltlich vertreten seid, darf Fr. Bader nichts sagen. Ich bin kein Fan davon, Dinge nur "aus Prinzip" auszufechten - zumal wenn sie (ziemlich) aussichtlos sind. Letztendlich kostet das doch mehr Nerven und Energie (und im Zweifel auch Geld), als wenn man einfach seinen Stiefel durchzieht und zeigt, daß der vermeintliche "Sieg" des "Gegners" genau gar nichts ausmacht. Der "Sieg" wird doch nur zum "Sieg", weil Ihr das jetzt mit dem Riesen-Rechtsstreit zu einem gemacht habt. Wenn Deine Frau einfach dem KV das SR überlassen hätte, wäre es für den KV kein Sieg gewesen - denn was man kampflos bekommt, ist keine Trophäe. Ihr habt das GSR erst zu so einer großen Sache gemacht. Taktischer Fehler, IMHO (auch wenn ich es gut verstehe und nicht ausschließen kann, daß ich es unter vergleichbaren Umständen nicht auch so gemacht hätte).

von Strudelteigteilchen am 27.04.2015, 13:20



Antwort auf: GSR unausweichlich?

Hallo, auch ich sage: das GSR ist überbewertet. Ich würtde jetzt für die Kinder noch Sparpläne und Girojkonten eröffnen. Eigentlich braucht man nicht mal für den Resiepass die Unterschrift, aber die Meldeämter stellen sich da gerne mal an, also würde ich auch das neu machen, selbst wenn der evtl. vorhandene Pass noch nicht ausläuft (immerhin habt Ihr dann 6 Jahre Ruhe bei dem Thema). Und auch ich habe 2 Kinder durch alle KiGa- und Schulanmeldungen alleine durchgeschleust, Arztbesuche koordieniert, Impfpläne alleine entschiedenb, etc. pp. Und wie STT schon schrieb: solche Dinge wie die Haarkreise habe ich hier (quasi) täglich mit meinem neuen Mann und unseren Patchworkkindern. Und hatte ich vorher auch mit dem Vater meiner Kinder (als wir zusammenlebten). Hier scheppert es aber, wenn ich meinen Kinder sage, dass etwas nicht geht, und sie dann meinen zu einem anderen Elternteil, Ersatz-Papa, Oma o. ä. gehen zu müssen um es zu bekommen. .... und sich dann auch noch von mir erwischen lassen :-) Wobei es aber immer so sein wird: die Welt des KV entzieht sich eurer Autorität und er wird Dinge so handhaben wie er denkt. Ob nun mit oder ohne GSR wird er das tun.Rauchen im Beisein der Kinder, fleischlose Ernährung, TV bis in die Puppen, Eis zum Frühstück, etc. Mit dieser Doppelwelt müssen die Kinder lernen umzugehen,. Es hat was Gutes aber eben auch viel belastendes. Scheidungskinder mit Umgang mit beiden Eltern leben quasi in zwei Welten. Das ist oft bereichernd, kann aber eben auch anstrengend sein. Wie STT schon schrieb: macht die Sache nicht zuuu groß. Ich hätte ein ASR auch nicht kampflos aufgegeben, aber am Ende kann man gut mit GSR leben. Und wenn der KV irgendwann mal meint, dass er seine Unterschrift verweigern möchte: bitteschön, dann geht man eben zum Richter und lässt diese ersetzen. Etwas aufwendig und man sollte Zeit dafür einplanen, aber geht alles... und dann hat er eben KEINE Macht mehr. Und dass er Auskunft über schulische und medizinische Dinge bekommt ist doch nur OK als Vater.... wenn er es wünscht...Meiner wusste nicht mal, wann die U-Checks jeweils fällig waren... Gruss Désirée

von desireekk am 27.04.2015, 14:25



Antwort auf: GSR unausweichlich?

Klar, die Haarkreide war Bagatelle - aber es gibt Dutzende solcher Episoden, die zeigen, daß er sich um "Gemeinsamkeit" einen Dreck schert, gerne & bewusst entgegen der Linie der KM handelt ("der große Verwöhner") etc. - nachdem er sich übrigens jahrelang nicht um die Kinder gekümmert hat, sondern alles der KM überließ. Interesse und Engagement kamen erst auf, als die Kinder weg waren. Da ist ja kein Wunder, daß man an der Nachhaltigkeit zweifelt... Aber Ihr habt natürlich auch recht, er wird nichts gewinnen mit dem GSR und dann lassen wir ihm halt diese Trophäe... (Leider wusste ich nicht, daß Fr. Bader nichts sagt, wenn bereits ein Anwalt engagiert ist, denn es interessierte mich ja eben, ob das wirklich nicht zu verhindern ist - ich vertraue unserer Anwältin da nicht so ganz...)

von michel66 am 28.04.2015, 09:03



Antwort auf: GSR unausweichlich?

Nunja, "nicht zu verhindern" würde ich jetzt nicht soooo klar sagen, aber der EuGH sagt eben klar, dass Eltern sich GEMEINSAM um die gemeinsame Brut kümmern sollen. Wrnn Du darlegen kannst, warum das GSR dem Kindeswohl schadet, dann wird der Richter dagegen entscheiden. Wenn... Gruss Désirée

von desireekk am 28.04.2015, 14:29



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Umzug/Schulwechsel bei GSR

Liebe Frau Bader! Ich, Jürgen, habe 2 Kinder aus 1. Ehe und bin wieder verheiratet. Ich zahle regelmäßig KU nach Düsseldorfer Tabelle und bemühe mich von meiner Seite aus um möglichst intensiven Kontakt zu meinen Kindern. Das Verhältnis zu meiner früheren Frau ist jedoch schlecht, so dass ich erst vor kurzem mündlich von meiner Tochter erfuhr, das...


nochmal Klage auf GSR

Kurz zur Erklärung Nie mit KV zusammengelebt.Wir wohnen über 70Km auseinander.Er hat schon sein Besuchsrecht eingeklagt und bekommen,jedoch nimmt er dieses seit November nicht mehr wahr.Nun klagt er auf gemeinsames Sorgerecht und ich habe schon ein wenig Bauchweh,das ich das Sorgerecht teilen muß.Ich sehe es so das hier ein Kampf von seiner Seite ...


Wie muss ein BET den Umgang fördern bei Desinteresse + GSR

Hallo Ich habe in einem anderen Forum eine hitzige Diskussion verfolgt, und nun interessiert mich die Fachmeinung. Was sind die Pflichten eines Betreuungselternteils um den Umgang zu fördern ? §1684 BGB Eine Dame mit angeblichem juristischen Wissen behauptet, dass ein BET verpflichtet ist bei klarer Ansage dass der UET ( kein GSR ) kein...


Frage zur Erneuerung GSR

Hallo Mein Bruder hat seit einem Jahr keinen Umgang mehr zu seiner Tochter, da die Mutter das Kind massiv in ihren Rosenkrieg einbezog. Er hat nie Sorgerecht gehabt und auch in 2 Klagen nicht bekommen in der Vergangenheit. Er weiß nicht auf welche Schule sie geht, darf nicht mit Ärzten sprechen die es angeblich wegen erheblichen psychischen ...


Anwalt sinnvoll bei Gerichtstermin wegen GSR ?

Hallo Ist es sinnvoll einen Anwalt an seiner Seite zu haben bei einem Gerichtstermin zum GSR ? Antrag wurde vor 4 Wochen gestellt, nun wurde ein Termin angesetzt für Anfang April. Ist davon auszugehen dass die KM Gegenargumente brachte, oder ist ein Termin immer anhängig ? Dankeschön


Ohne Kommunikation kein GSR ?

Ein Freund von uns, nicht anwaltlich vertreten in diesem Fall ( noch ) versucht seit Jahren sich um sein Kind zu kümmern. Umgang läuft nach Beschluss des Gerichtes. Auflage fürs Sorgerecht war eine Kommunikationsbene zu erreichen, man sieht sich in einem Jahr wieder, bitte Erziehungsberatung. Nun hat die 3. Beratungsstelle abgebrochen da sie dar...


Haftplicht bei getrennten Eltern mit GSR, wer zahlt wann?

Hallo Frau Bader, .. und wieder mal... Ich teile mit dem KV die elterliche Sorge, ABR wurde nie geändert, liegt also de jure bei beiden, (de facto bei mir?) Meine Kinder (Teenager) besuchen den Vater diesen Sommer wieder für über einen Monat in Deutschland. Nun verlangt der Vater. dass die Kinder Kranken- und Haftpflichtversicherung "mitbri...


Vom GSR zum ASR

Hallo Frau Bader, mein Ehemann und ich befinden uns im Trennungsjahr. Wir haben eine 1,5jährige ehelich geborene Tochter die bei mir lebt. Er möchte eigentlich nichts mehr an Verantwortung für sie haben, nur ab und zu besuchen. Er ist bereit das gemeinsame Sorgerecht komplett mir zu übertragen. Geht sowas denn? Muss man dazu zum Jugendamt oder z...


Umzug bei GSR

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach der Geburt meiner Tochter meinen Job verloren, aufgrund von Befristung und mich noch in der Schwangerschaft vom KV getrennt. Meine Tochter wird 2 und ich suche seit knapp einem Jahr nach Arbeit an meinem jetzigen Wohnort, doch bisher leider ohne Erfolg. Ich komme finanziell kaum über die Runden und hätte e...