Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Großelternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Großelternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich beginne im Sommer meine erste Ausbildung, bin unter 21, alleinerziehend und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Tochter bekommt nach dem momentanen Stand der Dinge keinen Kinderkrippenplatz vor ihrem 1. Geburtstag. Nun hat meine Mutter vorgeschlagen Großelternezit zu nehmen damit die Kleine nicht zu einer Tagesmutter muss. Jetzt zu meiner Frage ist es möglich, dass meine Mutter Großelternzeit bekommt und wie ist die finanzielle Regelung?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Auch Großeltern können künftig bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen, wenn sie den Nachwuchs ihres Kindes betreuen wollen. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Elternteil minderjährig ist oder als junger Volljähriger noch die Schule besucht oder eine Ausbildung macht. Voraussetzung ist weiter, dass Eltern und Kind in einem Haushalt leben. Elterngeld können Großeltern jedoch nicht bekommen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Von ihrem Arbeitgeber her müsste das möglich sein, wir hatten das erst neulich hier, dass auch Großeltern Elternzeit nehmen können, wenn gewisse Vorraussetzungen da sind. Finanziert wird dies allerdings nicht, notfalls müsste sie dann H4 beantragen. Google mal Elternzeit für Großeltern.


Mitglied inaktiv

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Ansonsten finde ich tagesmütter eine wunderbare Lösung, wir hatten auch eine, da war der Zwerg 9 Monate alt damals. Ich möchte Dir empfehlen zu überlegen wie das Verhältnis zu Deiner Mutter ist, denn man begibt sich in eine arge Abhängigkeit und das Kind wird mehr Zeit mit der Oma verbringen als mit Dir. Ich fand es immer besser dafür eine neutrale Person zu nehmen, damit Oma eben Oma bleibt und nicht auf einmal alles besser weiß zum Beispiel. Das kannst nur Du beurteilen. Tagesmütter werden auch bezahlt, so dass Du nur das zahlen musst was es in einer Krippe kosten würde. Dann steht es der Oma natürlich immernoch frei, nach ihrer Arbeit das Kind schon abzuholen und so ihre ! Betreuungszeit zu haben, aber nicht voll zuständig zu sein.


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