Mitglied inaktiv
Hallo. Ich habe letztse Jahr gegen meinen Arbeitgeber geklagt. Er wollte mich nach Ende meines Erziehungsurlaub nicht Teilzeit weiter beschäftigen. Icn bin vor Gericht gegangen und habe da eine Vergleich getroffen. Jetzt würde dieser Vergleich zum tragen kommen. Doch jetz heisst es das auf Grund des neuen Gleichbehandlungsgesetz mein Vergleich nicht mehr Viel wert hat. Stimmt das? An wenn kann ich mich wenden? Vielen Dank. MfG Jana-Jasmin
Hallo, kann ich ohne genaue Kenntnis der Einzelheiten bzgl. des Vergleiches nicht sagen. Haben Sie denn keinen RA gehabt? Lesen können Sie dazu bei: http://www.allgemeines-gleichbehandlungsgesetz.de/ Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?