Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Glasbruch

Frage: Glasbruch

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, heute morgen ist bei uns eine die Wohnzimmersicherheitsglastür ohne äußere Einwirkung gesprungen (wir schliefen noch!). Können Sie mir sagen, wer die Tür ersetzen muß und ob überhaupt??? Die Versicherung oder vielleicht die Firma, die die Tür vor 3 Jahren in unseren Neubau eingesetzt hat?? Wie sieht es mit den Folgeschäden aus? Die Tapete ist an einigen Stellen zerfetzt, das Laminat aufgestoßen - wie wird da grundsätzlich verfahren?? Über eine Antwort freuen wir uns sehr! Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, zum einen gehört ie Frage leider nicht in dieses Forum, das keine allgemeine Rechtsberatung darstellt, zum anderen hängt die Beantwortung der Frage von vielen Einzelkriterien ab (Eigentum/ Miete/ Versicherungen etc.). Sicher haben Sie Verständnis dafür, daß sie deshalb hier nicht beantwortet werden kann. N. Bader


Mitglied inaktiv

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Die Wohnzimmerglasscheibe ist durch Deine Hausratversicherung, Bedingungswerk VHB84 oder 92 mit Einschluß der Glasbruchversicherung versichert, wenn Du eine hast. Der Folgeschaden Tapete, Laminat usw... nicht. Allgemeines Lebensrisiko. Jedoch springt eine Sicherheitsglasscheibe nicht einfach nur so, ohne Grund.


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