Mitglied inaktiv
hallo frau bader, unsere zwillinge sind 2010 schulpflichtig. sie sind vom19.07.(8o zu früh), wären sie zeitgerecht wäre es der 19.09. gewesen. der stichtag ist der 31.08. gibt es urteile zur einschulungsrückstellung bei frühgeburten? sie sind durch ihre frühgeburt zu musskindern geworden. vielen dank für ihre mühe schöne grüsse kerstin
Hallo, entscheidend ist der Geburtstermin - nicht, ob sie Frühchen sind. Gleichwohl kann man einen Antrag damit begründen, wenn die Kinder in der Entwicklung etwas später sind. Ich würde auch Therapien, besondere Förderungen etc. mit aufnehmen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
die gefällt wurden bei rückstellungen? unser kinder bekommen keine therapie. sie haben auch sonst nichts ausser das sie zu klein und zu dünn sind. vielen dank;-) und schöne grüsse kerstin
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
 - Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
 - Oma Kinderbetreuung
 - Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
 - Kita Absage
 - Neues Elterngeldbemessungsgrenze
 - Vernachlässigung
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE