Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gewissensfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gewissensfrage

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Sehr geehrte Frau Bader! Bin ab 1.10 examiniert und habe eine Bewerbung laufen, bei der gute chancen bestehen angenommen zu werden.Nun weiß ich im Moment leider noch nicht ob ich SS bin. 1. Muß ich bei SS beim Vorstellungsgespräch angeben das ich ss bin?, Wäre dann MTA in einem Dialysezentrum. 2 Könnte er mir kündigen wenn ich es in der Probezeit sage? 3 Darf er mir den Job nur auf Grund der SS versagen? LG und vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie dürfen es verschweigen, er darf nicht kündigen, auch nicht in der Probezeit. Anders nur, wenn er einen Vertrag auf die Probezeit befrsitet hat. Dumm ist nur, dass Sie evtl. von Anfang ein BV erhalten. Gruß, NB


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