Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gewerbeaufsichtsamt !!

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gewerbeaufsichtsamt !!

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader !! Ich habe gestern einen Brief vom GEwerbeau. bekommen. Der Kündigung des AG wurde zugestimmt, da die Fa. angegeben hatte, das in der .... Str. der Betrieb stillgelegt wurde. Ich habe noch nie von dieser Str. gehört, geschweige denn dort gearbeitet, nie !! Was bedeutet das ? "Bescheid ": Sie dürfen nur so ausgesprochen werden, dass sie frühestens zum Ende der beantragten Elternzeit von mir wirksam werden. Heißt es das die Kü erst wirksam wird wennn der EU endet ? Ich habe nur durch zufall von der KK erfahren, das die Fa. keine Krankenv.beiträge mehr für mich bezahlen. Ist etwas durcheinander, aber schon mal vielen dank im vorraus. Mona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Mona, im EU darf nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes gekündigt werden. Und genau das ist Ihr SChreiben. Legen Sie sofort schriftlich Widerspruch (s. Rechtsmittelbelehrung) gegen den Bescheid ein und erklären Sie, dass Sie da nicht gearbeitet haben und die Strasse nicht kennen. Dann muss das Amt die Sache prüfen. Gruß, NB


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