Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gewährleistung für Elektrogeräte

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gewährleistung für Elektrogeräte

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, gilt für neue gemietete Elektrogeräte die gleiche 2 Jährige Gewährleistung wie für gekaufte Elektrogeräte? Oder könnte der Hersteller sagen: zur Miete für 3 Jahre mit 1 Jahr Gewährleistung? Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Antwort. LG Dagmar


Mitglied inaktiv

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Hi, wenn es sich um ein neues Gerät handelt, dann sind 2 Jahr GWL gesetzlich vorgeschrieben. Bei gebrauchten Geräten darf der Anbieter auf ein Jahr einschränken. Gruß, Speedy


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