Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, gilt für neue gemietete Elektrogeräte die gleiche 2 Jährige Gewährleistung wie für gekaufte Elektrogeräte? Oder könnte der Hersteller sagen: zur Miete für 3 Jahre mit 1 Jahr Gewährleistung? Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Antwort. LG Dagmar
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, wenn es sich um ein neues Gerät handelt, dann sind 2 Jahr GWL gesetzlich vorgeschrieben. Bei gebrauchten Geräten darf der Anbieter auf ein Jahr einschränken. Gruß, Speedy
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