Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, gilt für neue gemietete Elektrogeräte die gleiche 2 Jährige Gewährleistung wie für gekaufte Elektrogeräte? Oder könnte der Hersteller sagen: zur Miete für 3 Jahre mit 1 Jahr Gewährleistung? Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Antwort. LG Dagmar
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, wenn es sich um ein neues Gerät handelt, dann sind 2 Jahr GWL gesetzlich vorgeschrieben. Bei gebrauchten Geräten darf der Anbieter auf ein Jahr einschränken. Gruß, Speedy
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?