Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geldfragen / an Frau Bader

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Geldfragen / an Frau Bader

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, an wen kann ich wenden in Bezug auf das was mir gesetzlich zusteht, wenn mein Würmchen auf der Welt ist? Ich habe mir zwar schon diverse Broschüren zum Thema Erziehungsgeld etc. zuschicken lassen, aber richtig schlau bin ich nicht geworden, ob mir nun was zusteht oder nicht.... Bin verheiratet und mein Mann und ich verdienen ca. das gleiche. Wenn im März nächsten Jahres unser 1. Kind auf die Welt kommt, möchte ich für ein bis zwei Jahre aufhören zu arbeiten. Allerdings sieht es im Moment so aus, als ob ich das vergessen könnte, denn durch den Wegfall meines Gehaltes können wir unsere Kreditraten (wir haben uns vor ein paar Jahren eine ETW gekauft) nicht mehr zahlen. Und wenn uns kein Erziehungsgeld zusteht fehlen uns mehr als 1.000,-- DM in der Haushaltskasse... Können Sie mir einen Rat geben oder wo kann ich mich hinwenden, damit diese ewige Grübelei aufhört, wie wir alles bezahlen sollen.... Herzlichen Dank und liebe Grüße C_Tine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Tine, dazu gäbe es Seitenweise zu schrieben. Vielleicht ist es am besten, wenn Sie erst mal ein wenig im Forum stöbern und dann erneut Fragen stellen. Ganz grob: Kindergeld: bekommt jeder dauerhaft Mutterschaftsgeld: Zahlung der KK während der Schutzfristen vor und nach der Geburt in Höhe von DM 25, evtl. Differenz vom AG (sonst Entbindungsgeld) Erziehungsgeld: höchstens drei Jahre, wenn der Berechtigte nicht (od. nach dem neuen Gesetz, das für Sie gilt, höchstens 30 Std) arbeitet. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.