Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gehaltsabzug bei BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Gehaltsabzug bei BV

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine FÄ hat mir seit Mitte Januar 08 ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Mein Arbeitgeber zieht jedem Mitarbeiter monatlich eine bestimmte Anzahl von Überstunden ab, was ja quasi einer Gehaltskürzung gleichkommt (es existiert eine Betriebsvereinbarung hierzu). Ausgenommen vom Std.-Abzug sind MA in EZ, Musch und Langzeitkranke. Darf ein solcher Abzug nur für volle Monate erfolgen? Ich war bis Mitte Januar noch arbeiten. Mir wurden für Januar noch die gesamten Stunden für 1 Monat abgezogen, obwohl für mich der Musch seit 14.01.08 gilt. Vielen Dank! Viele Grüße Schnecke14


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, entschuldigen Sie, wenn ich Sie nochmal mit meinem Problem belästugen muss. Es ging in Ihrer Antwort v. 21.02. und auch aus der obigen leider nicht so ganz hervor, ob der Abzug auch anteilig gerechtfertigt ist, wenn Musch-Zeit auf Grund eines BV nicht für volle Moante vorliegt. Vielen Dank nochmals! Viele Grüße Schnecke14


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.