Mitglied inaktiv
Guten Tag! Letzte Woche hab ich eine Abmahnung bekommen, vollkommen unrechtens. Ich habe einen Tag später einen sachlichen Widerspruch/Gegendarstellung geschrieben. Nun kam heute eine Rückantwort meines Arbeitgebers, das er die Abmahnung nicht zurücknimmt und in der steht das mein Schreiben von ihrer Anwältin geprüft wird und in wie fern Folgen es für eine fristgerechte bzw. fristlose Kündigung hat. Ich bin in der 9 SSw. Kann sie eine Kündigung schreiben, nur weil ich mich zu dieser Abmahnung geäussert habe? Vielen Dank!
Hallo, nein, aber wegen des "Hauptgrundes". Wenn dem Ag eine Fortsetzung nicht zumutbar ist, kann er innerhalb 14 TAgen auch fristlos kündigen, braucht aber die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes. Liebe Grüsse, NB
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