lolorossi
Hallo Frau Bader, ich habe von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Unteranderem weil ich an einem Arbeitsplatz mit hohem Publikumsverkehr arbeite somit einem erhöhten Covit 19 Infektionsrisiko ausgesetzt bin. Ich habe mein Arbeitgeber über das Beschäftigungsverbot am gleichen Tag informiert und das Schreiben über das Beschäftigungsverbot hin geschickt. Sie wollten zusätzlich eine Bestätigung über das Bestehen meiner Schwangerschaft haben. Nach mehrmaligem fragen ob die Firma die Kosten dafür übernimmt habe ich nach 3 Wochen 2 Formulare zugeschickt bekommen. Einmal die "Gefärhrdungsberuteilung für Arbeitsplätze werdender Mütter" und eine "Mitteilung über die Beschäftigung einer werdenden Mutter". Nun sind im ersten Schreiben Sachen ausgefüllt, denen ich in kleinster Weise zustimmen kann. Z.B. steht dort, dass kein Ärztliches Zeugnis vor liegen würde, das Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung bestehen würde. Dies habe ich ja aber wie oben geschrieben dem Arbeitgeber sofort zugeschickt. Auch weitere Punkte in dem Schreiben stimmen nicht, z.B. dass ich nicht mit aggressiven Kunden arbeiten würde. Leider kommt aggressives Verhalten bei Kunden/Gästen in meiner Branche was täglich vor. Wie gehe ich mir diesem Schreiben um? Was soll ich mit dem Schreiben machen? Ich habe meinem Arbeitgeber schon mitgeteilt, dass ich es so nicht unterschrieben werde. Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Hallo, grundsätzlich ist für das Beschäftigungsverbot hier der Arbeitgeber zuständig. Der richtige Weg ist, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen, damit er eine Gefährdungsprüfung vornehmen kann. Wenn man der Ansicht ist, diese entspricht nicht den Tatsachen, muss man das Gewerbeaufsichtsamt zur Überprüfung einschalten. Der Frauenarzt kann nur in wenigen Ausnahmefällen ein Beschäftigungsverbot aussprechen, zum Beispiel bei Mobbing. Es ist auf jeden Fall arbeitsrechtlich nicht korrekt, wenn man dem Arbeitgeber die Schwangerschaft nicht mitteilt und sich vom Arzt direkt ein Beschäftigungsverbot aussprechen lässt. Und da nicht auf der Arbeit erscheint. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und auch das Robert-Koch-Institut vertreten die folgende Auffassung: Derzeit gibt es keinen Hinweis darauf, dass Schwangere durch das Coronavirus gefährdeter sind als die allgemeine Bevölkerung. Die Übertragung auf das ungeborene Kind kann jedoch nicht mehr ausgeschlossen werden. Die wenigen überhaupt beobachteten Neugeborenen mit einer Infektion zeigten allerdings keinerlei Krankheitssymptome. Das zumindest ist der aktuelle Erkenntnisstand. Entsprechend gibt es vom Robert-Koch-Institut, Deutschlands zentraler Behörde für die Überwachung von Infektionskrankheiten, auch keine Empfehlung, Schwangeren grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) ist dieser Ansicht. Sie hat ausführliche Informationen zu den Risiken des Coronavirus für schwangere Frauen und Säuglinge zusammengestellt. Mit einem Beschäftigungsverbot wegen Corona wird es also problematisch. Auch die Frage, ob ihre Kunden so aggressiv sind, dass sie Sie und das Kind gefährden, halte ich für fragwürdig. Da müssen dann schon konkrete Fälle vorgelegt werden, wo sie oder eine Kollegin tätlich angegriffen wurden. Aber das muss dann eben im Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt entscheiden. Liebe Grüße NB
cube
Für ein BV bzgl. des Arbeitsplatzes bzw. einer Gefährdung durch den Arbeitsplatz ist erst einmal dein AG zuständig. Dieser muss ja die Möglichkeit haben, auch überhaupt reagieren zu können. Entweder indem dein Arbeitsplatz entsprechend angepasst wird oder dir andere Tätigkeiten zugweisen werden können. Oder eben eine BV auszusprechen. Dein FA ist nicht für die Gefährdungsbeurteilung deines Arbeitsplatzes zuständig - das macht der AG. Und scheinbar hast du diesen gar nicht erst über die Schwangerschaft informiert und ihm Gelegenheit gegeben, eine Beurteilung durchzuführen. Der AG hat des weitern Anspruch darauf zu wissen, was der FA an deinem Arbeitsplatz genau zu bemängeln hat - möglicherweise kann der AG diese Punkte eben doch beseitigen. Also einfach nur zu schreiben "BV wegen Gefährdung durch den Arbeitsplatz" reicht nicht aus. Wenn du dann meinst, der AG würde die Gefährdung falsch beurteilen kannst du dich an die Gewerbeaufsicht wenden. Aber erst mal muss der AG überhaupt eine Chance haben.
lolorossi
Vielen Dank für die Schnelle Antwort, nein, ich hatte den Arbeitgeber nicht vorher über die Schwangerschaft informiert, da ich erst zum Zeitpunkt der BV erst in der 12 SSW (vorher machte es für mich keinen Sinn etwas zu erzählen, da ich 2 frühaborte zuvor hatte) war und der Arzt dies aber zu dem Zeitpunkt sofort ausgesprochen hat. Ich kann dann ja nicht erstmal den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren und dann den BV vorenthalten, das habe ich als nicht richtig empfunden. Deswegen ist beides gleichzeitig geschehen. Wie gehe ich aber jetzt wieter vor? Wenn mir der Arbeitgeber einen anderen Arbeitsplatz zuweis, muss der Frauenartzt das BV zrück nehmen? Meine Frauenärztin hat mir nur gesagt, dass es mehrere Gründe gibt, warum ich nicht mehr dort arbeiten sollte ich habe aber selbst kein Informationsblatt über alle Punkte. Wie informiere ich den den Arbeitgeber denn über die Gründe damit der Arbeitgeber diese Punkte alle eventuell anpassen könnte? Hat der Arbeitgeber auch recht darauf persönliche Krankheitsgeschichten zu erfahren, wenn ich deswegen meine jetzige Arbeit nicht mehr ausführen kann? Ich bin etwas unsicher wie ich weiter vorgehen soll. Zumal ich auch nicht wirklich Antowrten von meine Arbeitgeber bekomme. Auf die letzte habe ich 3 Wochen geartet und auch nur nach 3 oder 4 maliegem Nachfragen eine Antwort bekommen. Viele Grüße
Soie
Das hier ist öffentlich und kann man googlen.
Himbeere2008
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Du gibst bei deinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ab und erscheinst dann nicht mehr zu Arbeit weil du gleichzeitig deine Schwangerschaft mitteilst? Den AG hatte also keine Chance auf eine Gefährdungsbeurteilung?
lolorossi
@soie Danke für den Tipp, wie lasse ich meinen Namen löschen? @Himbeere2008, Jain, ich habe mit dem BV gleichzeitig ja automatisch meine Schangerschaft ja bekannt gegeben. Das ist ja logisch. Wenn man ein BV hat bedeutet das, dass man nicht mehr arbeiten darf. Natürlich bin ich dann nicht mehr hingegangen, da ich sonst keinen Versicherungsschutz hätte meiners Wissens nach. Alles andere wäre unverantwortlich gewesen. Diese Prüfung haben die ja jetzt im Nachhinein veranlasst, sie hatte also eine chance dies zu tun nur eben vorher nicht. Fand es auch nicht richtig mich der gefahr weiter aus zu setzen nur um denen vorher die Chance zu geben was zu ändern (zumal sie 3 Wochen gebraucht haben und der Bericht nicht richtig ist).
Felica
Dein Fehler war das du dir vom Arzt ein BV hast ausstellen lassen wozu er gar keine Kompetenzen hatte. Das war übergriffig und kann vom AG sehr übel aufgenommen werden. Was scheinbar auch passiert ist. Du hättest erst dem AG deine Schwangerschaft mitteilen müssen, ihm die Gelegenheit geben müssen zu schauen ob er einen Arbeitsplatz hast. Er kann dich nämlich auch umsetzen. Und wenn das dann nicht geklappt hätte, hättest du dich an das Gewerbeamt wenden müssen damit die das prüfen. Der Arzt hätte dieses BV nie ausstellen dürfen. Mein Rat also, wende dich ans Gewerbeamt. Und zweiter Rat, suche schon mal einen neue Job für nach der EZ. Man wird dich sobald du aus der EZ kommst sicherlich versuchen los zu werden. Mache dich auch darauf gefasst das der AG sich, wenn es blöde kommt, an die KK wendet und denen mitteilt das er das BV anzweifelt. Das Recht haben beide.
cube
Der FA kann nicht deinen Arbeitsplatz beurteilen. Nur aus deiner Beschreibung nehme ich an. Und sei mir nicht böse - die ist halt idR subjektiv gefärbt. Der AG kann das BV anfechten und ein zweites Gutachten verlangen. Und ja, du hättest erst die Schwangerschaft mitteilen sollen und hättest dann bis zur Beurteilung der Gefährdung durch den AG ja durchaus eine Freistellung erfragen können. IdR funktioniert das ja auch genau so. Das Problem ist - und das versteh ich auch - das der AG vom FA gesagt bekommt, dass dein Arbeitsplatz per se gar nicht geht. Nun hat der AG nachträglich beurteilt - diese passt dir aber nicht in den Kram. Dann kannst du dich an die Gewerbeaufsicht wenden und dort erfragen, ob der AG rechtmäßig beurteilt bzw. deine Bedenken mitteilen. Ich gehe davon aus, dein AG wird das BV anfechten bzw. das hat er wohl schon getan. Wenn er schreibt, dass dein Arbeitslatz eben nicht gefährdend ist für dich bzw. dein Kind, erkennt das BV des FA ja nicht an. Dem AG vorzuwerfen, sich eh zu lange Zeit zu lassen, finde ich auch nicht gerechtfertigt. Wozu soll er sich denn nun auch beeilen - du bist ja eh nicht im Büro und würdest unnötig lange in einer unklaren Situation sein. Ob der AG nicht bei reiner Mitteilung der SSW sehr schnell gehandelt hätte, weißt du doch gar nicht.
lolorossi
Hallo Felica, lieben Dank für die Antwort...ja, dass ist echt blöd, das wusste ich nicht. Hätten die in der Praxis aber eigentlich ja wissen müssen, oder. Zumal habe sich 2 Ärtztinnin und die Sprechstundenhilfe darüber ausgetauscht. ...allerdings hat der Arbeitgeber in meinen arbeitskalender sofort eingetragen, dass ich ein BV habe. Ich hätte also gar nicht mehr zur arbeit gehen können, da ich keine Schichten mehr hatte. Haben die das BV damit nicht angenommen? Ich habe Den Frauenatzt schon Kontaktiert. Neuer Job ist eh geplant, da ich studier. ;) Ist aber trotzdem doof wenn es jetzt so schief gegangen ist, ich mag meinen Job sher gerne.
cube
An welchem Arbeitsplatz hat man denn so überwiegend mit aggressiven Kunden zu tun, das dies eine so allgegenwärtige Bedrohung darstellen würde? Ich sag mal so - wenn du nicht gerade in der JVA arbeitest, scheint das ja wohl ein Risiko zu sein, das du bisher ganz gut verkraftet hast - und jetzt plötzlich geht das gar nicht mehr?
cube
Also genau in den kritischen ersten 3 Monaten hast du nichts dem AG gesagt und das, was du jetzt als Gefährdung ansiehst in Kauf genommen. Das stößt mir ein wenig sauer auf. Hättest du dann nicht gerade wegen der 2 FG´s direkt auf Grund der Gefährdung dem AG eine Mitteilung machen sollen? Das wäre zumindest logischer als jetzt, wo die kritische Phase überstanden ist auf diese Gefährdungen zu pochen. Als AG würde ich das wohl auch anzweifeln.
lolorossi
Klar sind einige Sachen immer auch Subjektiv. Ich habe aber auch schriftliche Fakten, dass einige Sachen in dem Bericht nicht stimmen. um die geht es mir. Bei einigen Punkten würden mir auch alle meine Kollegen recht geben da es edliche Besipiele gibt. Das ist dann doch nciht sbjektiv, oder es ist eben von allen gleichzietig subjektiv. In dem Schreiben steht aber auch drin, dass kein SChreiben Ärtzliches Zeugnis über die Gefärdung der Mutter oder des Kindes vorliegen würde. Ist die BV nicht so ein SChreiben? Das haben die definitiv seit kanpp einem Monat vorliegen. Demnach ist dieser Punkt in der Beruteilung falsch. So weit ich weiß muss ich dem Arbeitgeber erst ab der 12 SSW die SChwangerschaft mitteilen und nicht vorher. Dies habe ich getan. Vorher muss ein Arbeitgeber es nur wissen wenn ich mit Gefahrenstoffen arbeite. Es geht nicht darum ob es mir in den Kram passt es ist ja nicht mein Kram, sondern es geht um das Leben meines Kindes und auch mein eingenes Leben. Es geht außerdem darum was meine Frauenärztin beurteilt hat. Ich habe um das BV nicht gebeten, sonder sie hat es von sich aus gemacht. Es ist doch kein Vorwurf wenn ich mich wundere, dass für mein Arbeitgeber einige Sachen ungeklährt sind und dann aber nicht reagiert auf nachdragen. Wenn der ARbeit geber aber möchte, dass ich zurück zur Arbeit komme (ich arbeite jedoch nicht in einem Büro) dann sollte er ich doch grade beeilen es zu klären. Ich möchte nur nicht, dass die mir einen Strick daraus drehen und behaupten, dass ich mich nicht gekümmert hätte. Das ist leider meißtens so, dass es sonst heitß, dass man sich nicht gekümmert hat und irgendwelche Fristen ablaufen. ;) Warum ist das nicht richtig?
Felica
Warum sollte der Arzt das wissen? Oder die Sprechstundenhilfe? Ist nicht deren Job. Die werden sich auf deine Aussagen verlassen haben. Und viele AG ist das auch ganz Recht, die nehmen das dann so hin, sparen sie sich den Ärger. Zumal viele davon ausgehen das dann statt des BV halt die AU folgt. Dein AG kennt halt seine Rechte und meint diese auch einfordern zu wollen.
Felica
Genau das denke ich mir auch immer weider. Da war es 12 Wochen so ungefährlich, man hat nichts gesagt und mit der 12ten SSW ist es dann so super gefährlich das man dem AG nicht mal 1-2 Tage Zeit geben kann auf die neue Situation zu reagieren. Die Gefährdungsbegutachtungen für die Arbeitsplätze müssen ja vorliegen, das ist rechtlich vorgeschrieben. Für den Fall das eben da eine Frau schwanger wird damit sofort reagiert werden kann. Das einzige was nach der Mitteilung der Schwangerschaft noch passiert ist das prüfen der individuellen Gefährdung für genau dieses Schwangere.
lolorossi
Grade in den kritischen 3 Monaten habe ich nichts gesagt, weil es da keinen Sinn macht. Wenn eine Frühabort entsteht, dann hat es meißtens nichts mit der Gefärdung durch den Arbeitsplatz zu tun. Grade in meinem Fall wieß ich, dass es ncihts damit zu tun hatte. Außedem war die GEfahr am Arbeitsplatz in den ersten 3 Monaten noch nicht so hoch. Ich versteh nicht was die 2 FG mit der Arbeit zu tun haben soll? Finde ich nicht logisch. Die Kritische Phase hat nichts mit der Arbeit zu tun....wie gesagt, die Gefahr war zu Anfang auch noch nicht so hoch sondern ist erst entstanden. Dementsprechend hätte es vorher so und so keine Sinn gemacht. Zudem hat meine Frauenärtztin bis dahin eben kein BV ausgesprochen, eben auch weil es für sie keine Sinn gemacht hat, weil ich ja noch eine weitere FG hätte haben können. Wei gesagt, die Chance, dass diese etwas mit der ARbeti zu tun hat ist insgesammt äußerst gering und bei mir noch geringer.
lolorossi
Was ist die AU? JA, mag sein, dan ist das so. Dachte aber, dass eine Ärtztin oder irgndejemand in der Praxis den PRozess kennt wenn die so was machen. Woher soll ich sowas wissen wen ich das noch nie gemacht habe. Habe die Ärtzte ja extra deswegen gefragt. Dann soll der Arbeitgeber machen. Ändern kann ich es eh nicht mehr. Will nur wissen wie ich weiter vor gehen. :)
lolorossi
WEr sagt denn, dass es plötzlich gar nicht mehr geht? Das hast du falsch verstanden. DAs habe ich nie behauptet. Es ist aber leider eine Tatsache, dass man an meinem Arbeitsplats teilweise angeschriehen, bedroht, beleidigt und angegriffnen wird. Dies ist allerdings nicht der Grund meiner BV. Daher tut es diesbezüglich nichts zur Sache. Es steht aber in der BEruteilung drin, dass ich mit solchen Leuten nicht zu tun hätte. Dies ist falsch und werde ich so nicht Unterschreiben. Tut mir leid, aber ich kann soetwas nicht unterschrieben und dies ist keine Subjektive Beurteilung.
Felica
Nein, das ist kein Schreiben. Dein Arzt muss genau begründen welche Tätigkeiten er genau für nicht geeignet ansieht. Das scheint zu fehlen. Er wird einfach nur gesagt haben, hier ein BV. Ohne Begründung. Meine Vermutung, der AG hat die Zeit genutzt sich rechtlich zu informieren und wartet die genaue Einschränkung des Arztes ab, der hat das bisher nicht gemacht. Das Problem, es gibt 3 Arten von BV. Das erste ist der Mutterschutz, da gilt das Frau die 6 Wochen vor Entbindung auf eigenes Verlangen arbeiten darf, aber nicht muss. 8 Wochen nach Geburt gilt aber ein absolutes BV bzw 12 Wochen bei Frühgeburt/Mehrlingen. Das kann nicht ausgehebelt werden. Das zweite ist das was der AG ausstellt. Und zwar dann wenn er keine Arbeit hat die dem Mutterschutz entspricht und auch nicht die Option hat die Schwangere an eine geeignete Ersatzarbeit zu setzen. Das wäre das was dein AG hätte ausstellen müssen. Das dritte ist das individuelle BV vom Arzt. Das dieses nur dann ausstellen darf wenn die Schwangere als solches arbeitsfähig ist, der Arbeitsplatz dem Mutterschutz entspricht, die persönliche Situation es der Schwangeren aber unmöglich macht genau diese Tätigkeit auszuführen. Für mich das beste Beispiel ist da eine Köchin mit starker Übelkeit. Die darf zwar eigentlich die meisten Tätigkeiten in der Küche weitermachen, wenn ihr aber so kotzübel von der Gerüchen wird das sie dann sich nur am übergeben ist, dann ist sie auf jeden anderen Arbeitsplatz einsetzbar, nicht aber in der Küche. Akzeptiert der AG das, ist alles gut. Sagt der AG aber, Moment mal, ich hätte da einen Job im Büro wo sie mit kochen nichts zu tun hat, weil sie dort Rezepte schreiben kann, Bestellungen annehmen usw, dann kann der AG hingehen und sagen, OK, dann setzen wir sich um, damit ist dann auch das vom Arzt ausgestellte BV wieder hinfällig. Deshalb muss der Arzt aber, wenn er ein BV ausstellt, genau begründen warum und weshalb er das BV ausstellt. Damit der AG entsprechend prüfen kann. Damit der AG das aber eben machen kann, benötigt er die Info vom Arzt worüber sich genau das BV bezieht. Auf dieses schreiben scheint dein AG aber zu warten. Viele denken halt das auch ein BV vom Arzt etwas sicheres ist, das ist aber eben nicht der Fall. Jedenfalls eben nicht immer. Es gibt ganz wenige Fälle da kann man sagen, ein BV ist wirklich sicher.
lolorossi
ah, ja, dass macht Sinn Felica, Danke! Wusste nicht, dass Mutterschutz auch als BV bezeichnet wird. Bei mir handlet es sich eben um ein Individuelles BV. Macht auch Sinn, dass der Arbeitgeber sich da noch mal informiert hat. Hätte aber eingetlich gedahct, dass der Betrieb soetwas weiß, ich bin nicht die erste und einzige bei der soetwas ausgesprochen wurde. Ich habe wie gesagt, noch mal mit der Sprechstundenhilfe gesprochen und ihr das Schrieben von meinerm AG gezeigt. Dei konnte damit gar nichts anfangen. Ich hoffe jetzt auf eine Antowrt von meiner Frauenärtztin und hoffe, dass sich das alles klärt. Wenn die mir einen Arbeitsplatz zaubern ohne gefärdung dann gehe ich auch gerne wieder arbeiten. War nur echt verwunert, und wusste eben überhaupt nicht was die von mir wollen mti den Formularen, da es zu Anfang hieß ich soll die Formulare von meinem FA ausfüllen lassen. Macht ja aber keinen Sinn. Bin mal gespannt was die Frauenärtztin und der AG jetzt sagen. Liebe Dank für die nfos.
Cindy25
Hallo, Der Arzt darf Dir ein ärztliches BV aussprechen uns zwar dann, wenn das Weiterarbeiten Deine Gesundheit oder die Deines Kindes gefährden würde. Das darf der Arzt sehr wohl ausstellen. Der AG kann das anzweifeln und Dich zu einer Nachuntersuchung schicken. Er darf Dir aber nicht den Arzt für die Nachuntersuchung vorschreiben. Schau mal unter Bundesgesundheitsministerium für Familie bei Mutterschutz nach. Ist dort gut erklärt. Die Paragraphen sind im Mutterschutzgesetz zu finden. Ich hatte übrigens auch ein individuelles BV vom Arzt ausgestellt wegen meiner RisikoSS. Dir alles Gute. Lg
luvi
Es ist doch nicht der Fehler der Arbeitnehmerin, wenn der Arzt ein BV ausstellt, sondern ein Fehler des Arztes. Es ist doch seine Entscheidung. Ich finde es schrecklich, dass immer die schwangere Frau in die Verantwortung genommen wird, dass sie sich fehlerhaft was ausstellen hat lassen. Der Arzt muss doch wissen, was er darf oder nicht und wo er seine Kompetenzen überschreitet. Die Frau geht im Vertrauen zum Arzt und verlässt sich auf ihn. Außerdem haben nicht alle Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen, bevor eine Frau schwanger wird. Habe ich selbst erlebt, als erste schwangere im Betrieb. Auch wird hier immer wieder davon berichtet, dass Arbeitgeber die Schwangeren umsetzen sollen, aber das wird ift immer noch nicht so umgesetzt. Finanziell ist es für den Arbeitgeber doch eine Katastrophe, wenn er die Schwangere den ganzen Tag Kaffee machen lässt (überspitzt ausgedrückt) und für Tätigkeit, die die schwangere früher gemacht hat, jemanden einstellen muss. So zahlt der AG ja für beide, ansonsten nur für eine. Ich habe keine Ahnung, was ihr für Tätigkeiten habt, aber bei uns würde das nicht gehen, obwohl der Arbeitgeber viele Mitarbeiter hat. LG luvi
lolorossi
Lieben Dank Luvi, ich habe mich schon gefragt woher ich das wissen soll wenn die Frauenärtztin es angeblich nicht weiß. Die weiß es aber, wenn sie nciht grade im Krankenhaus Arbeitet und soetwas deswegen noch nie ausgestellt hat gehört das nämlich zu ihrem täglich Brot!!! Ich habe mich jetzt noch mal wo anders informiert und würde gerne paar sachen richtig stellen falls heir noch mal jemand nachliest. Es ist zwar nicht der normale weg, aber es ist völlig okay, dass die BV zuerst ausgestellt worden ist. Das mein Arbeitgeber noch mal eine Gefährdungsbeurteilung macht ist nur Routine. Ich muss mir auch keinen anderen Arbeitsplatz suchen und die wollen mich auch nicht los werden. Es ist eine große professionelle Firma und die machen soetwas routine mäßig müssen sich nicht extra über ihre Rechte informieren und sind dagegen auch versichert. Außerdem geht es meinen Arbeitgeber überhauptnichts an, warum ich ein Idnividuelles BV bekomme. Meine Krankheitsgeschichte geht die schließlich auch nichts an. Desweiteren steht zwar im Gesetzt, dass man seinem Arbeitgeber so früh wie möglich bescheid sagen sollte wenn man schwanger ist, damit die prüfen können ob die der Arbeitsplatz Schwangeren gerecht ist. Ich bin aber in keinster weise Verpflichtet dem Arbeitgeber bescheid zu sagen. Ich möchte auch noch mal kar stellen, dass frühaborte in der REgel nichts mit der arbeitsstelle zu tun haben. Ist mir schleierhaft, warum soetwas hier versucht wird zu suggerieren. Ich bin etwas verwundert, dass mir so viele falsche Informationen hier geschrieben werden und man mich verrückt macht. Dabei sollte ich nur wissen wie ich damit umgehe wenn die wollen, dass ich etwas unterschriebe was nicht der Wahrheit entspricht. Ich wollte auch einfach nur wissen, warum diese Gefärdungsberuteilung zuschicken und wollen, dass ich das unterschriebe. (So weit ich weiß müssten die soetwas mit mri zusammen erstellen und nicht einfach usgefüllt vorlegen). Wie gesagt inzwischen weiß ich, dass es nur Routine ist so eine Beruteilung noch mal zu machen und einfach bisschen durcheinander gelaufen mit dem Individuellen BV. Es hat in keinster Weise einen Einfluss auf meinen BV, der steht fest. Ganz lieben Dank aber noch mal an dich LUVI , nach den ganzen falsch Informationen und Angriffen ging es mir echt schlecht gestern. Glücklicherweise habe ich auch Informationsquellen außerhalb des Internets. VG
Felica
Nein, meine Antworten waren definitiv nicht falsch. Aber warte bis Fr. Bader schreibt. Oder informiere dich auf entsprechend amtlichen Seiten selbst. Du wirfst Dibge völlig durcheinander und beschwert dich dann keine korrekten Antworten zu bekommen. Mein Rat, selbst in Zukunft informieren. Interessant wäre welche Seite aus dem Nicht-Internet dir jetzt Antworten geliefert hat. Ubd so wie ich dich verstanden habe, ist es für deinen Arzt even keibe alltägliches Sache das er ein BV ausstellt wenn du die ersten darauf hinweisen musste und niemand so recht wusste was er machen soll.
Felica
Arbeitgeber müssen seit 2018 oder so für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbegutachtubg vorliegen haben. Gesetzliche Vorschrift. Selbst dann wenn nur Männer den Job machen. Wenn ein AG das nicht hat, ist das ein betriebsinternes Problem. Aber rechtlich nicht korrekt.
luvi
Hallo, Das kann schon sein, dass es rechtlich nicht korrekt ist, ist aber Tatsache. Es gibt sehr viele Arbeitgeber, die irgendwie dahin wurschteln... Es gibt auch Arbeitgeber, die Urlaub beim Minijob ausschließen, Lihnfortzahlung im Krankheitsfall usw. Die Arbeitnehmer trauen sich nichts machen, da sie froh um den Job sind und es zum Teil auch nicht besser wissen. LG luvi
Felica
Ja, aber wollen wir hier rechtlichen Rat oder sollen hier kriminelle Machenschaften unterstützt werden?
Mitglied inaktiv
ich finde auch, lolorossi soll zum ag gehen und sagen: die feli aus dem Forum hat gesagt, du handelst kriminell, deswegen mach xy. wer falsch agierende ag´s in die knie zwingen will, muss schon bissl mehr tun, als in einem muddiforum um rat fragen.... und mit dem wort kriminell wäre ich ja auch ganz vorsichtig.
luvi
Sag mal, Felica, was hast du denn? Wie kommst du drauf, dass ich kriminelle Machenschaften unterstütze? Es geht darum, dass ich geschrieben habe, dass AG oft keine Gefährdungsbeurteilung vorliegen haben. Das hat doch nichts mit Unterstützung krimineller Machenschaften zu tun. Ich beschreibe die Realität. Das heißt ja nicht, dass ich sie gut finde. Und wenn die AP ein BV vom Arzt bekommen hat, obwohl es die Aufgabe des Arbeitgebers gewesen wäre, das zu beurteilen, wessen Fehler ist das? Doch nicht der der AP. Nicht jeder setzt sich jahrelangsich mit den Voraussetzungen für ein BV auseinander. Es wird hier oft so getan, als ob Frauen nur schwanger werden, um ein Beschäftigungsverbot zu erhalten. Luvi
cube
Der AG konnte ja gar keine Beurteilung vorher machen, weil die AP dem AG ihre SSW vorher gar nicht mitgeteilt hat. Erst in SSW 12 inkl. BV vom Arzt. Nun hat der AG selbst beurteilt und sieht eben keine Gefährdung in den Dingen, die die AP sieht. Was der AP aber nicht so recht ist bzw. sie es anders sieht. Und der AG eine etwas ausführlichere Beschreibung dessen verlangt, was der FA am Arbeitsplatz denn zu kritisieren hat. Darum geht es doch. Und es ist das gute Recht des AG´s dies genau wissen zu wollen, um eben evt. Abhilfe schaffen zu können. Falsch gehandelt hat der FA. Der kann den Arbeitsplatz eigentlich eher nicht beurteilen und einfach "BV, weil Arbeit gefährlich" reicht eben auch nicht. Der AP kann man höchstens "vorwerfen" bzw. fragen, warum sie bei der offenbaren Gefährdung am Arbeitsplatz denn erst mal 12 Wochen abgewartet hat, die Schwangerschaft mitzuteilen. Das passt für mich zB eben nicht so ganz dazu, dass die Arbeit so gefährdend sei. Und ja, oft klingen Fragen zum BV eben genau so: als wenn die Fragestellerin genau dieses haben möchte und die Fragen eher darauf abzielen, wie man dieses nun irgendwie durchsetzen könnte.
lolorossi
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die ausführiche Antowrt. Ich habe mir allerdings kein Individelles BV ausstellen lassen, sondern der Gyn hat es von sich aus gemacht. Ich hatte da recht wenig mitsprache recht. Hätte ich denn dann weiter zur Arbeit gehen müssen obwohl mir grade bestätigt wurde, dass mein Kindeswohl gefährdet sei und ich ein ärztliches Verbot habe zu arbeiten und zu dem meine SChichten auch gar nicht mehr vorhanden waren, weil mein Arbeitgeber diese sofort raus genommen hat? Mir erscheint es etwas unlogisch und unverantwortlich dann trotzdem weiter zur Arbeit zu gehen. Die Risikobewertungen wegen des COronaviruses habe ich auch schon mal gelesen, das ist aber schon etwas länger her und ich wusste nicht, dass sich noch aktuell sind, da ich inzwischen andere Informationen bekommen habe. Wegen der Aggressiven Kunden habe ich kein arbeitsverbot bekommen und diese sind irrelevant für mein Idnividuelles BV. Es steht in der Arbeitsplatzbewertung lediglich drin, dass diese an meinem arbeitsplatz nicht vorhanden wären. Dies entspricht nicht den Tatsachen und ich werde dies deswegen nicht unterschrieben. Das ist alles. Es wundert mich aber, dass dieser Punkt rellevant für die Bewertung eines Arbeitsplatzes von Schwangeren ist, wenn agressive Kunden aber das Kindeswohl nicht gefährden und es deswegen keinen Grund gibt ein BV auszustellen. Wie gesagt, diese Punkte haben aber nichts mit meinem Individuellen BV zu tun. Ich danke ihnen trotzdem für die ausführliche Antwort. Ich werde mich dann an das Gewerbeaufsichsamt wenden. Diese Information ist sehr Wehrtvoll für mich und eigentlich alles was ich wissen wollte. Ganz lieben Dank und viele Grüße
lolorossi
DEr FA hat nicht falsch gehahandelt. Man muss die ss nicht mitteilen, da gibt es keine Gesetze zu. Der AG kann eine BEruteilung auch noch nachher machen.DAs ist kein Problem. Natürlich muss der AG selsbt beurteilee, dass ist seine Aufgabe, aber eigneltich geshccieht dies mit dem Arbeitnehmer zusammen. Der AG hat in keinster WEise Recht darauf zu erfahren warum ich ein BV bekommen habe. Er hat ja auch kein Recht in meine KRankenakte zu schauen. Der FA würde nur falsch handeln, wenn er nicht handeln würde wenn das Wohl des Kindes oder der werdenden Mutter in Gefahr ist. Es wäre anscheinend unverantwortlich gewesen erst einmal ab zu warten bis der AG den Arbetisplatz prüft. In einem BV sthet auch nicht "weil arbeit gefährlich" es geht nicht nur darum ob die Arbeit gefährlich ist sondern ob die SChwangerschaft gefärhdet ist bei einer weiterbeshäftigung. Ich finde es vollig irrsinnnig zu bemängeln dass an nicht vor der 12 bescheid gibt. Bis zur 12 SSW ist die Wahrscheinlihckeit noch zu hoch dass es zu einem Abort kommen kann. Daher macht es keinen Sinn da schon besccheid zu geben... Ansonsten könnte ich ja schon bescheid geben wenn ich plane schwaner zu werden. Denn wenn ich zb. mit Chemischen supstnazen arbeite kann das ja meine Fruchtbarkeit gefärden... Klar muss man bei einigen Berufen so früh wie möglich bescheid geben, dass ist bei mir aber nicht der Fall. Es war bis zur 12 ssw irrelevant für mich und ist auch meine Entscheidung. Wenn du das anders machen möchtes kannst du das gerne machen aber das muss jeder für sich entscheiden. Ich vertraue da meiner ärtztin, denn die macht soetwas ständig und schon sehr lange. Ich verstehe nicht was für Fragen zum BV du meinst. Beim BV gibt es keine Fragen. Das ist ein Zettel wo drauf steht, dass man einen BV bekommt. Man mss da auch keine Fragen beantworten. Weder der Artzt noch ich noch der AG. Versteh nicht wa du meinst. Das du meinst, das man man den BV "irgendwie durchseten" möchte ist eine böse Unterstellung und finde ich nicht richtig. WEnn du das erlebt hast tut es mir sehr leid. Du muss aber nicht von dem was du weißt auf alle schließen. Das ist extrem unfair und unmöglich, grade wenn man eine PErson null kennt.
cube
Frau Bader hat dir imGrunde nichts anderes geantwortet alle alle anderen hier auch. Es ist arbeitsrechtlich eben nicht ok, die SSW dem AG nicht mitzuteilen und ein BV einzureichen, auf dem der FA den Arbeitsplatz als gefährdend beurteilt. Ebenfalls habe ich nicht gesagt, DU hättest ein BV erzwingen wollen/haben wollen - ich habe ganz allgemein auf luvis Absicht geantwortet, das Frauen mit BV so angegangen werden. Bitte auch genau lesen. Dazu kommt: du hast die Geschichte mit der Gefährdung durch aggressive Kunden selbst ins Spiel gebracht. Und du hast selber eine Gefährdung in den ersten 12 Wochen wohl nicht gesehen - plötzlich aber schon. Sorry, dass finde ich in der Tat seltsam. Entweder ist mein Arbeitpslatz gefährdend - dann aber ab Kenntnis der SSW oder aber er ist es nicht. Sei´s drum - du hast deine Antwort von Frau Bader bekommen. Mir scheint aber, dass du den Part mit arbeitsrechtlich nicht ok überlesen hast und nach wie vor nicht wirklich verstehst, welches Problem der AG mit dem BV hat und auch haben darf.
mellomania
der AG hat sehr wohl das recht, zu erfahren, warum ein bv da steht. und direkt mit bv zum arbeitgeber zu rennen war unklug und falsch. wurde auch gesagt. von daher lies alles in ruhe nochmal durch. du kannst dir nämlich auch gar nix ausstellen lassen. und ob du ein bv beim ag abgibst, was vom arzt kommt oder erstmal die schwangerschaft mitteilst, damit der AG handeln kann, ist wie mit einer normalen krankmeldung auch. solange du es nicht abgibst, gilt es nicht.
Frühlingserwachen1988
Ich finde es unmöglich wie hier teilweise Frauen angegangen werden, wenn es um BV's geht. Meiner Meinung nach hat weder der Frauenarzt, noch lolorossi etwas falsch gemacht. Der Arzt darf ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen, und die Beurteilung ob das Leben oder die Gesundheit des Kindes oder der Mutter gefährdet sind, liegt im Ermessen der Ärzte. Ich selber habe nachdem ich eine Krankschreibung in der SSW bekommen habe, von der Krankenkasse ein Schreiben mit dem Hinweis erhalten, dass auch ein individuelles BV ausgestellt werden kann. Mit dabei war ein vorausgefülltes Attest, welches sich auf Paragraph 16 Abs. 1 MuschG bezog und der Arzt die Auswahlmöglichkeit hat, ob das BV für jede Tätigkeit/bestimmte Tätigkeiten/bestimmte Belastungen besteht. Doch außer dem Grund, dass das Leben oder die Gesundheit des Kindes oder der Mutter gefährdet ist, muss hier gar nichts begründet werden. In einem Merkblatt der Krankenkasse wird dann auch noch darüber informiert, dass ind. Beschäftigungsverbote verordnet werden können, wenn ausgeprägte Schwangerschaftsbeschwerden vorliegen, wie z.B. Übelkeit, Rückenschmerzen, aber auch Risikoschwangerschaft, Neigung zur Fehlgeburt. Lolorossi, mach dir keine Sorgen, du hast dir nichts vorzuwerfen. Ich wünsche dir eine entspannte Schwangerschaft.
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