Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gefährdungsbeurteilung

Frage: Gefährdungsbeurteilung

Hannah88freudig

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Guten Tag, ich hätte 2 Fragen. Ich bin Assistenzärztin im Krankenhaus und nun schwanger (12 ssw). Mein Chef weiß es seit 2 Wochen. Eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat er „noch nicht geschafft“. In welchem zeitlichen Rahmen ist er verpflichtet diese zu erstellen. Durch Corona sind ja nun eher patientenferne Tätigkeiten zu bevorzugen. Da bleibt nicht viel übrig. Könnte mein Chef mich denn zu arbeiten „abstellen“, die nichts mit meiner ärztlichen Tätigkeit zu tun haben? Er ist ua noch Leiter einer Forschungsgruppe ( die nichts mit unserer Abteilung zu tun hat) und da dort nun 2 Mitarbeiter gekündigt haben, habe ich Sorge, dort eingesetzt zu werden. Lieben Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht natürlich nicht, es muss für jede Stelle eine solche Gefährdungsbeurteilung geben. Schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein! Er muss aber prüfen, ob er Sie umsetzen kann, das geht auch in der Forschung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Die Beurteilung muss schon seit 2018 für jede Stelle erstellt worden sein, das ist also eine Ausrede. Sie wird lediglich individuell angepasst (wenn nötig) und muss von der Mitarbeiterin unterschrieben werden. Und ja, er kann dir natürlich einen anderen Arbeitsplatz zuweisen, der Mutterschutz konform ist.


Hannah88freudig

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Aber kann er mir einfach einen fachfremden Arbeitsplatz zuweisen? D h ich müsste zb auch seine Sekretärin im Urlaub oä vertreten ( Termine vergeben, Mails beantworten)?Das hat ja überhaupt nichts mit meiner Arbeit zu tun…


Mitglied inaktiv

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Ja auch das kann er.


misses-cat

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Theoretisch kann er verlangen das du einfach den ganzen Tag Akten vernichtest du bekommst halt dann für Akten vernichten ein sehr gutes Gehalt


Dojii

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Er ist sogar verpflichtet, dir erst mutterschutzkonforme, tätigkeitsfremde Stellen anzubieten, bevor er dich ins Beschäftigungsverbot schicken darf, sonst läuft er Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben. Das einzige was er meines Wissens nach nicht machen darf ist dir eine Stelle anzubieten, die du aufgrund deiner Kompetenzen nicht ausüben darfst/kannst. Du dürftest jetzt bspw. nicht die technische Geräte im Krankenhaus warten, nur weil der entsprechende Techniker gerade krank ist. Aber jede Art von gleichwertiger oder geringwertiger Tätigkeit musst du annehmen, sonst verlierst du deinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung.


Mitglied inaktiv

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Und nur, um das gleich mal zu ergänzen, dein Gyn kann dir hier auch kein BV ausstellen, solange du nicht ernsthaft krank bist und eine Weiterbeschäftigung dein Leben oder das deines Kindes deshalb gefährden würde. Du wirst dich wohl damit abfinden müssen, dann "niedere" Tätigkeiten auszuführen.


cube

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Eigentlich sofort - und er könnte dich bis zur Fertigstellung deiner individuellen Beurteilung freistellen. Ja, er kann dich auch den ganzen Tag zum Kaffekochen, als Empfangsdame oder sonst etwas einteilen. Er ist sogar verpflichtet dazu, eine Ersatztätigkeit zu finden und dich nicht einfach in ein BV zu schicken.


Berlin!

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Erst mal alles Gute zur schwangerschaft! Asisstenzärztinnen haben ja oft besondere Verträge, sog. Weiterbildungsverträge. und die hast Du ja auch mit dem haus selbst (oder dem Träger, der Betreibergesellschaft). Eigentlich ist Deine Arbeitszeit Weiterbildungszeit, so dass ich es für problematisch halte, wenn Du nun völlig fachfremde Tätigkeiten übernehmen sollst. Etwas anderes wäre es, wenn Du mutterschutzkonforme Dinge innerhalb der Weiterbildung übernehmen kannst (blödes Beispiel: Arztbriefe schreibe oder so.....aber auch das geht keine 8 Stunden am Tag). Es hängt auch viel davon ab, wo Du arbeitest: ein operatives Fach ist schnell nicht mehr möglich. Aber in einer Psychiatrie könntest Du auch schwanger länger arbeiten, verstehst Du, worauf ich hinaus will? Was genau steht in Deinem Vertrag? Das mit der Gefährdungsbeurteilung ist natürlich Unsinn, wie schon oben gesagt. Zur Not bleibt Dir nur die Betriebsärztin, die Du dringend kontaktieren solltest.


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