Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe gehört, dass eine medizinische Frühgeburt im Sinne des Mutterschutzgesetzes vorliegt, wenn das Geburtsgewicht des Kindes unter 2500 Gramm liegt und die Folge davon eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes ist. Bin ich da richtig informiert? Falls nein, wie ist eine Frühgeburt im medizinischen Sinn im Sinne dieses Gestzes definiert? Vielen Dank, Kathrin
Hallo, 1. Das entscheidet im Zwiefel der Arzt 2. Sie teilen dem AG ja den geburtstermin mit! Fügen Sie ein Attest bei. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Von einer Frühgeburt wird ausgegangen wenn die Entbindung vor der 37.SSW erfolgt und/oder das Kind weniger als 2500g wiegt. Es verlängert sich nicht der Mutterschaftsurlaub(was ist das?)sondern der Mutterschutz (12 Wochen nach der Geburt statt 8 Wochen), da von einer erhöhten Pflegebedürftigkeit des Kindes ausgegangen wird.
Mitglied inaktiv
Hallo, zusätzlich zu den 12 Wochen nach der Geburt wird - sofern das Kind vor dem ET kam - grundsätzlich die "verlorene" Zeit des Mutterschutzes vor der Entbindung hinten daran gehängt. Heidi
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Allerdings habe ich noch 2 Detailfragen dazu: 1. Wie ist das und/oder zu verstehen? Reichen für 12 Wochen Mutterschutz die 2320 Gramm und Entbindung am 39+2 Schwangerschaftstag aus? 2. Was muss ich tun, um den verlängerten Mutterschutz zu bekommen? Wie wird mein Arbeitgeber offiziell davon benachrichtigt, welche Unterlagen benötige ich? Vielen Dank nochmal, Kathrin.
Mitglied inaktiv
Eine Geburt in der 39+2 ist keine Frühgeburt sondern eine Mangelgeburt. Mir wurde das damals zumindest so erklärt. Da mein Kind im Mutterleib schon zurück war wegen einer Plazentainzuffiziens, mein Kleiner musste dann aber schon in der 43. SSw geholt werden hatte keine 2500 g und war somit ohne Zweifel eine Frühgeburt.
Mitglied inaktiv
wenn dein Baby unter die Frühgeburten zählt dann bekommst du von der Entbindungsklinik ein Attest für die Krankenkasse die dann deinen Arbeitgeber darüber informiert das er 12 Wochen Mutterschutz + die verlorene Zeit vor der Entbindung zu zahlen hat.
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