Mitglied inaktiv
Hallo, wenn jemand einen Gartenteich hat, worauf muß er dann achten, wenn z. B. Kinder in der Nachbarschaft wohnen? Muß dann dafür gesorgt werden, dass niemand den Garten betreten kann und somit auch niemand in diesen Teich fallen kann oder ist es Sache eines jeden, darauf zu achten, dass seine Kinder nicht in Nachbars Garten gehen? Danke und LG Gritta
Hallo, er muss seiner Verkehrssicherungspflicht genuege tun, also Schutzmassnahmen ergreifen, zB einen Zaun bauen. Auf der anderen Seite haben die Eltern aber eine Aufsichtspflicht. Wenn einem Kind etwas geschieht sind Eltern u Teichinhaber dran. Liebe Gruesse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit