Mitglied inaktiv
Ich weiss, dass schon einige Fragen über Gartenteiche gestellt wurden, die meine Frage aber nicht direkt beantworten. Unser Grundstück und das Gründstück unseres Nachbarn sind miteinander verbunden und frei zugänglich, weil wir nie einen Zaun für nötig gehalten haben. Nun ist unser Sohn 3 Jahre alt und soll auch mal alleine im Garten spielen. Nun meine Frage: Wer muss sein Grundstück nun einzäunen ? Der Nachbar wegen dem Teich oder wir ? Oder ist der Nachbar verpflichtet seinen Teich abusichern ? Vielen Dank im voraus Anja
Liebe Anja, da gilt jeweiliges Landesrecht, in welchem geregelt ist, welcher Nachbar den Zaun machen muss (rechts oder links), fragen Sie auf dem Bauamt nach. Unabhängig davon muss der Nachbar andere vor Gefahren schützen, die von seinem Teich ausgehen, wenn kein Zaun da ist. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt