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Sehr geehrte Frau Bader, wir waren letztens mit unseren Töchtern (6,5 und 4,5 Jahre alt) im Kino und wollten uns SHREK 4 ansehen. Sie wollten ihn unbedingt ansehen, und wir waren einverstanden. An der Kasse sagte man uns dass der Film eine FSK ab 6 Jahre hat. Uns wurde nicht erlaubt den Film zu sehen, obwohl wir damit einverstanden waren, dass unsere Töchter in sehen (wir wären ja dabei). Darf die Kassiererin im Kino uns den Eintritt verweigern? Mit freundlichen Grüßen A.
Hallo, FSK hat ja einen Sinn. Das Kino kann uU eine Strafe vom Gewerbeaufsichtsamt bekommen,wenn Altersgrenzen nicht eingehalten wird Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz: Kinder und Jugendliche dürfen je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten ins Kino. Außerdem dürfen sie nur solche Filme sehen, die für ihre Altersstufe freigegeben sind. Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht ins Kino, es sei denn, sie werden von einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet und der Film hat keine Altersbeschränkung. Die Kassiererin hat also korrekt gehandelt.
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Heftig. Wir waren gestern mit den Geburtstagsgästen unserer Tochter ( 6 Jahre) in Shrek. Usnere 5jährige Tochter war auch dabei, ist auch ziemlich klein, müsste also auffallen, das sie noch nicht so alt ist. Es gab keine Probleme.
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Bei einem Gruselfilm würde ich es ja auch verstehen, aber bei SHREK? Die Kassiererin hat mich ja auch noch voll angefahren. Als hätte ich was kriminelles verbrochen. Mfg Angie
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Vor ein paar Monaten war mein 9-jähirger Sohn zum Geburtstag eines 10-jährigen eingeladen. die anderen Kinder waren zwischen 11 und 8,5. Die Mutti meinte, sie geht mit den kindern ins Kino und sie gucken sich Alice im Wunderland an. Ich machte sie zwar darauf aufmerksam, daß der Film eine FSK 12 hat. Sie wollte jedoch nicht den Plan wechseln, so daß meine beste Freundin und ich entschieden, unsere 9-jährigen Jungs erst nach dem Film zum Geburtstagskind zu bringen. Ich bin selber Fan von Tim Burton und weiß, daß eine FSK 12 einen Grund hat. Ich konnte auch nicht mitbegleiten (ist dann erlaubt ab 6 mit Elternbegleitung), da ich eine Fußverletzung hatte. Da gingen also das Geburtstagskind, seine Eltern und 6 weitere Kinder alle definitiv unter 12 und durften einfach ins Kino rein, es wurde nicht mal eine Bemerkung gemacht: also so viel zum Einhalten der Jugendschutzbestimmungen, und das bei einer großen Kinokette. Ein paar Wochen davor waren meine Freundin und ich mit den Jungs und Ihrer damals fast 7-jährigen Tochter bei "Monster vs Aliens" (FSK 6) und wir waren schon ein bisschen empört über die Trailer, die vor dem Film gezeigt wurden (Harry Potter und andere ähnliche Mystery-Filme, die eine FSK 12 haben). Die Kleine war schon ein bisschen erschrocken. Als wir bei dem Leiter des Kinos nachfragten, wieso sowas möglich ist, und wo der Sinn besteht, da die die Alterszielgruppe nicht die gleiche ist, meinte dieser, daß die Filme eine FSK 12 hätten, jedoch nicht die Filmtrailer (FSK 6). ich habe bei der FSK nachgeguckt online und es ist tatsächlich so. Dann fragte ich (klar ein bisschen naiv:-), wo aber sein Interesse wäre, da die Zielgruppe eine andere ist, dann hat er sich nur achselzuckend von uns verabschiedet.... LG Nat
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Kinder zwischen 6 und 12 dürfen Filme ab 12 sehen - aber nur in Begleitung ihrer Eltern (Personensorgeberechtigten). Für andere Begleiter ("Erziehungsbeauftragte") gilt dies nicht: die Mutter hätte also nur ihr eigenes Kind ins Kino begleiten dürfen.
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das find ich interessant... ich wohne in england, und war vor kurzem mit meiner tochter (fast 4) im kino (3D version). der film ist in uk ohne altersbeschraenkung ausgewiesen. lg rochen
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Sehr geehrte Frau Bader, meine vierjährige Tochter nimmt alle zwei Wochen am Wochenende Umgang beim KV wahr. In dieser Zeit schaut sie regelmäßig Serien und Filme, die definitiv nicht altersgerecht sind. Ich habe den KV darauf angesprochen, er ist der Meinung, es heißt FSK weil es auf "freiwillig" basiert und er als Erziehungsberechtigter die l ...
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