Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frühchen + Mutterschutzfristen

Frage: Frühchen + Mutterschutzfristen

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade über eine Suchmaschine auf diese Seite geraten und danke schon im voraus für eine Antwort. Ich habe meine Tochter Luisa am 27.05.02 zur Welt gebracht. Der errechnete Geburtstermin war der 01.07.02. Dieser stimmt auch exakt, da ich genaueste Angaben machen konnte. Luisa ist also 5 Wochen zu früh auf die Welt gekommen, hatte eine Größe von 45 cm und ein Gewicht von 2550 gr. Sie lag zunächst wegen Probleme mit der Atmung im Brutkasten, dann im Wärmebettchen, durfte aber nie in mein Zimmer, war also immer in der Frühchenabteilung. Nunmehr hat mein Arbeitgeber die Mutterschutzfrist neu berechnet und diese auf 8 Wochen nach der Geburt festgelegt. Nun meine Frag: Gilt meine Tochter, die immerhin genau 5 Wochen zu früh auf die Welt kam, nicht mehr als Frühchen ? Denn sonst hätte ich doch 12 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt und die 5 fehlenden Wochen vor dem errechneten Termin würden man ja auch noch "dranhängen". Ebenso verhält es sich ja auch mit der Zahlung von Gehalt und Mutterschaftsgeld. Ich bin übrigens im öffentlichen Dienst beschäftigt. Vielen Dank für eine Antwort. Gruß Annette


Mitglied inaktiv

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Um in den "Genuß" der zusätzlichen Fristen bei Frühgeburten zu kommen, brauchst auf alle Fälle die Bescheinigung deines Arztes (aus dem Krankenhaus in dem du entbunden hast) über eine Frühgeburt. Ohne diese Bescheinigung hast du schlechte Karten. Nicht jedes Kind, das vor dem Termin zur Welt kommt ist automatisch ein Frühchen. Allerdings verstehe ich nicht, warum dir bei 5 Wochen nicht automatisch eine Frühgeburt bescheinigt wurde - andererseits gehen manche Ärzte davon aus, dass erst ab einem Geburtsgewicht UNTER 2500gr. eine Frühgeburt vorliegt. Ich würde da mal beim Krankenhaus nachfragen! Viel Glück Vanessa


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