Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade über eine Suchmaschine auf diese Seite geraten und danke schon im voraus für eine Antwort. Ich habe meine Tochter ~~~~~ am 27.05.02 zur Welt gebracht. Der errechnete Geburtstermin war der 01.07.02. Dieser stimmt auch exakt, da ich genaueste Angaben machen konnte. ~~~~~ ist also 5 Wochen zu früh auf die Welt gekommen, hatte eine Größe von 45 cm und ein Gewicht von 2550 gr. Sie lag zunächst wegen Probleme mit der Atmung im Brutkasten, dann im Wärmebettchen, durfte aber nie in mein Zimmer, war also immer in der Frühchenabteilung. Nunmehr hat mein Arbeitgeber die Mutterschutzfrist neu berechnet und diese auf 8 Wochen nach der Geburt festgelegt. Nun meine Frag: Gilt meine Tochter, die immerhin genau 5 Wochen zu früh auf die Welt kam, nicht mehr als Frühchen ? Denn sonst hätte ich doch 12 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt und die 5 fehlenden Wochen vor dem errechneten Termin würden man ja auch noch "dranhängen". Ebenso verhält es sich ja auch mit der Zahlung von Gehalt und Mutterschaftsgeld. Ich bin übrigens im öffentlichen Dienst beschäftigt. Vielen Dank für eine Antwort. Gruß Annette
Liebe Annette, der Arzt legt fest, ob es sich um ein Frühchen handelt oder nicht. Welche Ktiterien (Gewicht etc.) einschlägig sind, kann Ihnen einer der Kinderärzte aus den entsprechenden Foren sagen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos
- Zeitarbeit droht bei Vaterschaftsurlaub!
- Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn
- Praxis trennt sich im Elternzeit
- Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
- Darf AG im ersten Lebensjahr EZ Aufteilung ablehnen?