Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, könne Sie mir sagen, ob für den Entzug eines Freistellungsauftrags ein formloses Anschreiben genügt. Ich habe mich bei der "Verteilung" auf die Bankinstitute vertan und muss die Beträge jetzt umverteilen bzw. stornieren. Vielen Dank für Ihre Hilfe IngeW
Liebe Inge, versteh ich nicht. Wo haben Sie sich vertan? Beim Finanzamt? Dann schreiben Sie da einfach hin. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
HAllo Inge, ich würde zu den jeweiligen Banken gehen und die dortigen Vordrucke benutzen. Die Mitarbeiter in den Banken ändern die Summen auch für Dich ganz schnell ab. Ist sozusagen "0815"-Arbeit. Gruß Annette
Die letzten 10 Beiträge
- Standortschließung während Teilzeit in Elternzeit
- Resturlaub während eines Minijobs in der Elternzeit
- Wird Urlaub aus Vollzeit nach EZ in Teilzeit umgerechnet?
- Rechtlicher Aspekt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit wen vorher Aufhebungsvertrag abgelehnt
- Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft – Frage zur Besoldung und Beschäftigungsverbot (Beamtin in Hessen)
- Stillzeit in der Tierarztpraxis
- Elternzeit
- Urlaub aus Mutterschutz Zeit nehmen
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Sind Änderungen der Aufteilung Elterngeld / ElterngeldPlus möglich?