Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, könne Sie mir sagen, ob für den Entzug eines Freistellungsauftrags ein formloses Anschreiben genügt. Ich habe mich bei der "Verteilung" auf die Bankinstitute vertan und muss die Beträge jetzt umverteilen bzw. stornieren. Vielen Dank für Ihre Hilfe IngeW
Liebe Inge, versteh ich nicht. Wo haben Sie sich vertan? Beim Finanzamt? Dann schreiben Sie da einfach hin. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
HAllo Inge, ich würde zu den jeweiligen Banken gehen und die dortigen Vordrucke benutzen. Die Mitarbeiter in den Banken ändern die Summen auch für Dich ganz schnell ab. Ist sozusagen "0815"-Arbeit. Gruß Annette
Die letzten 10 Beiträge
- Aufhebungsvertrag und Sperre Arbeitslosengeld
- Elternzeit endet vor Mutterschutz, aber TZ Vertrag mit ruhenden VZ Vertrag
- Jugendamt Besuch?
- Finanzen bei Trennung
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot