Biggi0402
Leider habe ich auf ihre Frage und meine Antwort noch nichts wieder von ihnen gelesen! Wäre Ihnen dankbar wenn Sie mir meine Fragen noch beantworten könnten!! http://www.rund-ums-baby.de/recht/Arbeitslosengeld-Krankschreibung- Schwangerschaft_82304.htm Viele Grüße
Hallo, wenn Sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können, bekommen Sie wie jeder andere AN 6 Wo.Lohnfortzahlung (in Ihrem Fall Arbeitslosengeld), danach Krankengeld Liebe Grüsse, NB
sternenfee75
Da Frau Bader das ganze hier auch nur nebenbei macht, wirst du dich bis nach dem We gedulden müssen und dann kommt sicher auch eine Antwort.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?