Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe einige Fragen zur Mutterschutzfrist: 1. Werden in der Mutterschutzfrist die vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber weiter bezahlt? 2. Meine Mutterschutzfrist hat sich durch die neue Änderung des Gesetzes um 12 Tage verlängert. Verlängert sich nicht dann auch der Urlaubsanspruch entsprechend? 3. Steht mir entsprechendes Urlaubs- und Weihnachtsgeld dieses Jahr noch zu? Danke im voraus für Ihre Mühe! viele Grüße Uschi
Liebe Uschi. 1. Je nach Vertrag, idR ja 2.Ja 3.inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während des EU ruht. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Gruß, NB
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