Natalie92
Hallo Frau Bader, Ich mache gerade eine Ausbildung zur Kursleiterin für Gebärdengelernte, ich bin Erzieherin. Habe 2 Jahre EZ genommen, habe im ersten Jahr Elterngeld bekommen und bekomme seit Februar kein Elterngeld mehr. Ich kann ab November eigene Kurse geben und möchte wissen was ich dazu verdienen darf, da ich noch bis Februar im EZ bin und danach wieder in einer Einrichtung 2 Tage arbeiten gehe.
Hallo, es muss nur der AG zustimmen, dann ist alles ok. Liebe Grüße NB
User-1722183313
Hallo, wenn du kein EG mehr bekommst, kannst du so viel verdienen, wie du magst. Es kann ja nichts mehr angerechnet werden. Obligatorisch muss dein Arbeitgeber informiert werden, wenn du wo anders arbeitest und du darfst nicht mehr als 32h/Woche (bzw. 30 abhängig vom Geburtsdatum) arbeiten.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?