Mitglied inaktiv
Hallo, mein Freund hat eine 1 1/2 Jähreige Tochter und sich nun leider von seiner Lebenspartnerin getrennt. Die Beziehung vom Kind zur Oma mütterlicherseits sah so aus, dass 1 x im Monat ein Treffen im Beisein beider Eltern und am Wohnort des Kindes stattgefunden hat. Auch fand 1 x im Monat ein Treffen mit den Großeltern väterlicherseits statt, nur war hier die Kindsmutter selten mit dabei, da diese in einer anderen Stadt wohnen. Die Oma mütterlicherseits hat sich schon immer sehr stark in die Erziehung und Belange ihrer Enkelin eingemischt und auch die Entscheidungen und Einstellungen des Kindsvaters bzgl. der Erziehung immer wieder in Frage gestellt und mißachtet. Jetzt nach der Trennung möchte mein Freund auch weiterhin bei den Besuchen der Oma mütterlicherseits anwesend sein. Nun sagt hier aber die Kindsmutter, dass sie das ihrerseits aber nun auch bei den Besuchen der anderen Großeltern so handhaben möchte. Das Problem ist aber, das die Mutter des Kindes viel arbeitet und somit ein Treffen mit den Großeltern nur selten stattfinden kann. Beide Eltern haben das Sorgerecht. Der Vater des Kindes überlegt das Aufenthaltbest.recht für das Kind zu beantragen, da er 12m Elternzeit hatte und auch sonst hauptsächlich für das Kind sorgt, da die Mutter viel arbeitet. 1.) Darf der Kindesv. darauf bestehen, auch weiterhin bei den Besuchen der Oma mütterlicherseits anwesend zu sein? 2.) Darf die Kindesmutter nun ihrerseits auch darauf bestehen anwesend zu sein, obwohl Treffen mit den Eltern des Vaters bisher oft ohne die Mutter stattgefunden haben aus zeitlichen Gründen. (hier würde es dann zu keinem monatlichen Treffen kommen können, da diese Großeltern in einer anderen Stadt wohnen)?
Hallo, die beiden brauchen Beratung vom Jugendamt. Das ist doch viel zu aufwendig, wenn die da immer dabei sind. 1. Gesetzl. vorgesehen ist das nicht 2. Wenn er doch auch dabei ist, wieso sollte sie das Recht nicht haben? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Besten Dank für die schnelle Antwort. Ich habe nur noch eine Nachfrage dazu. zu 1.) "gesetzl. Vorgesehen ist das nicht", heißt das, dass der Vater nicht darauf bestehen kann weiterhin bei den Treffen mit der Oma dabei zu sein? (er möchte das, weil er berechtigte Gründe hat, dass die Oma gegen seine Erziehungsanforderungen agiert).
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