Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Mitglied inaktiv

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Hallo. Können Sie mir sagen was mir bei einer Existensgründung zusteht? Mein Freund geht arbeiten,bin arbeitslos und bekomm Hartz 4 das aber geht alles für die Miete weg und haben ein Tochter. Achja,wir möchten ein --fitnessstudio führen


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Höhe :Das Einstiegsgeld beträgt grundsätzlich 50 Prozent der Regelleistung, also 172,50 Euro. Zusammen mit der Regelleistung in Höhe von 345 Euro erhält ein geförderter Alleinstehender demnach 517,50 Euro zusätzlich zu Miete und Heizkosten und eventuellen weiteren Zahlungen. Das Einstiegsgeld hängt zusätzlich von der Größe der Bedarfsgemeinschaft ab: Für jedes zusätzliche Mitglied erhöht es sich um weitere zehn Prozent der Regelleistung, das sind 34,50 Euro. Die Förderung kann auch dann etwas höher angesetzt werden, wenn gravierende Vermittlungshemmnisse vorliegen, die das Finden eines Arbeitsplatzes erschweren, oder wenn die Arbeitslosigkeit schon recht lange besteht. Der Zuschuss soll aber insgesamt 100 Prozent der Regelleistung nicht übersteigen. lg safrarja


Mitglied inaktiv

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Danke. Hast mir sehr weiter geholfen


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