Mitglied inaktiv
Hallo und guten Tag, mein Beitrag paßt zwar nun nicht ganz hierher, dennoch würde ich mich über eine Auskunft freuen. Wenn ich ein Angebot erhalten habe per E-Mail Stückpreis 39 Euro, bestelle dann und erhalte die Auskunft, dass der Preis 439 beträgt und man sich vertan hat (ich habe ein FAX wo notiert ist, dass die Dame sich vertan hat mit Unterschrift). Kann ich dann auf den Preis von 39 Euro bestehen, da man mir ein Angebot gemacht hat und dies meiner Meinung nach bindend ist oder liege ich da total falsch ? Danke für Ihre Antwort.
Liebe Silke, sorry, hier git es nur Antworten zum Thema RUB. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Abfindungsangebot während Elternteilzeit (und schwanger)
- Vorschulkind wegen Verhaltensauffälligkeit fristlos gekündigt
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos
- Zeitarbeit droht bei Vaterschaftsurlaub!
- Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn
- Praxis trennt sich im Elternzeit
- Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
- Darf AG im ersten Lebensjahr EZ Aufteilung ablehnen?