Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, für eine Info zu folgendem Thema wäre ich Ihnen sehr dankbar: Welche Rechte/Ansprüche habe ich eigentlich, wenn ich mich von meinem Freund trenne? Wir sind nicht verheiratet, leben seit 5 Jahren zusammen. Es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen bzgl. Kosten für Miete, Lebenshaltung etc. Wir haben, so weit möglich, die Kosten geteilt. In den ganzen Jahren habe ich "Buch geführt", wer was bezahlt hat, da ich meistens Versicherungen etc. übernommen hatte. An den Kontoauszügen usw. ist dies erkennbar. Desweiteren habe ich meinen Freund einige Male geldlich unterstützt. Habe ich Anspruch auf Rückzahlung? Danke für Ihre Hilfe und schöne Grüße Nik
Liebe Nik, die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird nicht wirklich vom Staat unterstützt und geschützt. Sie haben also recht wenig Ansprüche. Wenn Sie beweisen können, das er von Ihnen Geld als Darlehen erhalten hat, können Sie dies zurückverlangen. Beim Rest ist es in erster Linie eine Verhandlungssache. Gruß, NB
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