Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage wg. Krankenversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage wg. Krankenversicherung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich war die letzten 4 Jahre bei der Bundeswehr, mein Mann ist dort ebenfalls als Soldat beschäftigt. Da die Bundeswehr eigene Ärzte hat, und keine Krankenkasse, kann ich jetzt natürlich nicht mehr dort behandelt werden und eine Krankenkasse gibt es nicht. Deshalb muß ich mich und meine Tochter privat versichern. Leonie ist zu 20% privat versichert (ca. 50,- DM im Monat) den Rest übernimmt die Beihilfe. Ich mußte mich zu 30% privat versichern (300,- DM), den Rest übernimmt ebenfalls die Beihilfe der Bundeswehr. Der hohe Beitrag meiner Krankenversicherung kam dadurch zustande, daß ich angegeben hatte, daß ich vor drei Jahren mal Herzrhythmusstörungen hatte, die aber seit fast zwei Jahren nicht mehr aufgetreten sind. Dadurch bekam ich einen Risikozuschlag. Das nächste Mal halte ich wohl besser meine Klappe:(! Ich muß sagen, das wir, obwohl es nur Teilbeträge der Privatversicherung sind, an den 350,- DM pro Monat ganz schön zu knabbern haben, schließlich geht das Geld vom Nettolohn weg. Gibt es da eine Möglichkeit vom Staat unterstützt zu werden? Mein Mann verdient übrigens soviel (oder so wenig), daß wir nach den 6 Monaten tatsächlich das volle Erziehungsgeld von 600,- DM erhalten. Viele Grüße, Ivonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Ivonne, Sie werden doch durch die Beihilfe schon unterstützt. Als normaler AN hat man u.U. auch keine geringeren Beiträge.Und ist nur gesetzl. versichert. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Vergiss es ? Unterstützung gibt es nicht! Haben wir auch probiert, wir sind beide Beamte ich mußte mich zu 30 % versichern unser Sohn zu 20 %, der Rest wird von der Beihilfe getragen. Der Risikozuschlag ist schon n Ordnung. Ich zahle wegen Allergien einen Zuschlag von DM 150 ergo gesamt Betrag 450 DM. Ach, ja verschweigen der Erkrankung kann den Versicherungsschutz kosten, da sich die Beihilfe und PKVen teilweise austauschen. Und manchmal wird auch ein attest vom Arzt verlangt.


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