Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage von der Arbeitgeberseite her bzgl. SS

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage von der Arbeitgeberseite her bzgl. SS

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich bin selbst Mama einer 7 Monate alten Tochter und habe hier schon wertvolle Tipps erhalten, aber nun habe ich eine Frage als von der Arbeitgeberseite her, leider. Wir habe im März eine Sekretärin eingestellt. Ziemlich schnell stellte sich heraus, dass sie für den Job total unqualifiziert ist. Da wir sie sehr sympathisch fanden, wollten wir sie nicht gleich wieder auf die Strasse stellen und gaben ihr noch ein bisschen Zeit in der Hoffnung, sie macht sich noch. Leider wurde es immer schlimmer statt besser - keine einzige ihrer Aufgaben beherrschte sie (alle Rechnugen waren falsch, Aufgaben nicht erledigt, Briefe mussten immer korrigiert werden). Als wir ihr daraufhin mitteilten, dass es mit der Arbeitsstelle nicht funktioniert und ihr kündigen wollten, sagte sie sofort, sie sei schwanger (6 Wochen nach Einstellung schon!) und wir dürften sie nicht kündigen. Auf der einen Seite ist das ja richtig, aber wir können sie aufgrund ihrer fehlenden Qulifikationen nicht beschäftigen und haben als Kleinstunternehmen (4 Mitarbeiter) schlichtweg keine Möglichkeit der Versetzung in einen anderen Bereich, wie das bei grösseren Firmen der Fall ist. So wie sie angedeutet hat, werden wir sie auch nicht mehr im Büro sehen, müssen aber weiterbezahlen. Gibt es irgendeine Möglichkeit, z.B. eine Sonderregelung für Kleinbetriebe o.ä. das Arbeitsverhältnis dennoch aufzulösen? Denn selbst wenn sie wieder zur Arbeit kommt, können wir sie absolut nicht beschäftigen. Wir müssen jemand anderen an ihre Stelle setzen. Vielen Dank schon im voraus für Ihre Antwort. Viele Grüsse, Chrissie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Kündigung ist mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich (dort nachfragen), ansonsten zahlt, falls sie ein BV erhält, die KK im Rahmen des sogenannten U 2 Verfahrens. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich glaube, es gibt für Kleinstunternhemen, eine regelung, daß die KK (oder so) Das Gehalt während Krankheit / Beschäftigungsverbot übernimmt... Frag Dich mal durch! Désirée


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