Mitglied inaktiv
Guten Tag, Frau Bader, eine Freundin von mir hatte mich gebeten, eine Frage zu stellen. Es verhält sich bei ihr zwar ähnlich wie bei mir, wollte ihr aber keine falsche Auskunft geben,... Sie ist selbständige Kleinunternehmerin - seit 3 Jahren - und seit dieser Zeit privat Krankenversichert. Ihr Mann auch. Sie erwarten ihr erstes Kind. Nun ist sie seit 2 Wochen arbeitsunfähig und wird bis zum Entbindungstermin (Ende September) nicht mehr arbeiten können. Der Arzt sagte, daß er er sie dann bis zu der 6-Wochen-Mutterschutzfrist arbeitsunfähig schreiben wird, aber da sagte ich ihr, daß ich der Meinung bin, daß wir als Selbständige dieser Frist ja nicht unterliegen, bzw. wir ja nicht Angestellte sind,... Nun stellte sie die Frage: brauche ich dann nur eine AU-Bescheinigung BIS zu dieser 6-Wochen Frist - oder auch darüber hinaus, weil sie ja Krankentagegeld beziehen würde. LT. Ihrer PKV hat sie schriftlich folgenden Vermerk auf einer Abrechnung gehabt "wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir nach den vereinbarten Bedingungen während der MuTTERSCHUTZFRISTEN kein Krankentagegeld zur Verfügung stellen können". Jetzt ist aber die Frage: unterliegt sie als selbständige Kleinunternehmerin überhaupt dieser Mutterschutzfrist? Oder müsste die PKV bezahlen? Vielen Dank i.A. für S. Klein
Hallo, das kommt auf den Vertrag an Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, lt. Vertrag wird während der Mutterschutzfrist kein Krankentagegeld bezahlt. Aber falls das Mutterschutzgesetz nur Angestellte und nicht Selbständige betrifft, dann wäre sie ja aussen vor,... Ich sage ihr, sie soll direkt bei der PKV nachfragen,. Danke Puw
Hallo, interessanter Ansatz. Sie soll es schriftlich machen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich würde die PKV darauf hinweisen, dass sie selbständig ist und keinem MuSchuG unterleigt, somit auch nicht den MuSchuFristen. Also greift fie PKV-Einschränkung auch nicht, das eben das MuSchuG für sie ja gar nicht gilt. Viele Grüße Désirée
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