Mitglied inaktiv
Guten Abend, meine Frage gehört bestimmt nicht hierhin, aber da ich alleinerziehend bin, kann ich mir im Moment keinen Anwalt leisten. Vielleicht könnten sie mir weiter helfen. Ich habe im Mai ein Auto gekauft und jetzt nach 10.000 km Fahrt einen erheblich Schaden (Motorschaden durch gerissene Zahnriemen), der wohl (lt. Werkstatt) auf mangelhafte Wartung des Vorbesitzers zurückzuführen ist. Es war ein Privatkauf ohne Kaufvertrag (nur Quittung). Vor Zeugen wurde versichert, das der Wagen Checkheftgeplegt sei und alle nötigen Inspektionen etc. durchgeführt wurden. Es wurden aber noch weitere Schäden entdeckt, die darauf hinweisen, daß dies nicht der Fall gewesen ist. Kaufpreis des Autos: 4000 Euro. Nun müßte ich wissen ob ich den Verkäufer für den entstandenen Schaden haftbar machen kann? Ansonsten müßte ich das Auto verkaufen und die Raten trotzdem weiter zahlen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Sabrina Rücker
Hallo, bitte Hinweise lesen! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV