Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, sorry, ich weiss nicht ob diese Frage hier reinpasst, wüsste sonst nicht wo ich sie stellen kann. Diese Frage ist an alle Hartz-IV empfänger gerichtet. Beim Erstantrag auf Hartz-IV: wieviele Kontoauszüge muss man vorlegen? Kontoauszüge der letzten 3 Monate oder sogar die, die noch länger zurückliegen? d.h. bis zu welchem Zeitpunkt werden die Kontostandsbewegungen "zurückverfolgt"? Wäre nett, wenn ihr mir eure Erfahrungen mitteilen könntet. Besten Dank schon mal Liebe grüsse
Mitglied inaktiv
Hallo, da ich wegen fehlender Kinderbetreuung nach Ende meine EZ im März kein Anspruch auf AlG I habe, habe ich Hartz IV beantragt. Ich musste die Kontoauszüge der letzten 3 Monate lückenlos vorweisen (Hessen). Kenne aber 2 Fälle (Sachsen), in denen der letzte Kontoauszug genügt hat. Einfach den Antrag stellen, die melden sich schon, wenn was fehlt. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss