Mitglied inaktiv
Hallo, wer schreibt bleibt..wie wollen Sie es sonst beweisen? Liebe Grüsse, NB Hallo Frau Bader... also, hier die Fortsetzung... Ich bin jetzt knapp 5 Jahre bei der Firma. Mein AG hat sich nicht mehr mit mir in Verbindung gesetzt, dafür aber gleich sein Rechtsanwalt. Dieser hat mir 3 Monatsgehälter Abfindung plus 3 Monate Freistellung plus Gehalt geboten. D.H. Erster Arbeitsag wäre der 30.12.06 ... Der Rechtsanwalt sagte ich bekomme die Kündigung zum 02.01.07 und bin bis 31.03.07 freigestellt bei vollem Gehalt... Was muß ich jetzt noch beachten. Ich habe nichts schriftliches sondern nur die mündliche Zusage des Rechtsanwaltes, das es so ablaufen wird. Wenn ich also am 30.12.06 bzw 02.01.07 nicht an der Arbeit erscheine, weil ich ja die Kündigung erwarte, kann mir der AG einen Strick daraus drehen? Bitte um Antwort... LG Peeka
Hallo, das heißt: nur wer etwas schriftlich hat, kann es hinterher beweisen. Telefonische Äußerungen kann man nie beweisen (lautstellen geht nur mit Zustimmung) Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallöle.. die hatten wir... habe allerdings nur meinen Mann als Zeugen... LG Peeka
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