Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Foto von mein Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Foto von mein Kind

Hosmann

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die Mutter des Kindes und ich sind getrennt. Wir sind nicht verheiratet. Seit einem Monat sehe ich mein Kind, das ein Jahr und 2 Monate alt ist. Mein Besuchsrecht basiert auf dem geregelten Umgang seit ich vor Gericht gegangen bin. Meine Frage bezieht sich auf ein Foto meines Sohnes. Meine Mutter und meine 9 Schwestern, die in Bonn leben, kennen meinen Sohn noch nicht und würden gerne ein Foto von meinem Kind sehen. Meine Mutter ist sehr krank und sitzt im Rollstuhl, sodass sie sich nicht zwischen den Städten bewegen kann. Ich fürchte, sie wird sterben, ohne meinen Sohn gesehen zu haben. Sie bittet darum, ein Bild von meinem Sohn zu sehen. Ich habe die Mutter des Kindes zweimal vor dem Jugendamt gefragt. Sie lehnte ab. Und die Assistentin im Jugendamt hat mir am Anfang gesagt, ja, ich kann ein Foto von meinem Kind machen, aber die Mutter des Kindes hat geantwortet: „nein“. Zwei Tage später fragte ich erneut die Mutter und die Assistentin des Jugendamtes, die Mutter des Kindes lehnte erneut ab. Aber dort sagte mir die Mitarbeiterin im Jugendamt: „Die Mutter des Kindes hat ein Weigerungsrecht, da sie bisher das alleinige Sorgerecht hat. Ich suche einen Paragraphen im Gesetz, der von einem Weigerungsrecht der Mutter spricht. Ich kann keinen Absatz im Gesetz finden, der besagt, dass die Mutter das Recht hat, dies zu verweigern. Ich stelle hier nur fest, dass das Foto, das ich anfordere, nicht für Werbezwecke, sondern für die Familie ist, insbesondere für meine Mutter und für mich, weil ich es vermisse mein sohn und ich will ein Foto von ihm bei mir behalten. Gibt es also ein gesetz, das es der mutter erlaubt, es zu verweigern, dass ich ein Foto von meinem sohn mache? Vielen Dank im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist grundsätzlich gar nicht mein Thema, ich habe aber eine sehr interessante Seite gefunden, hiernach dürfen sie für private eigene Zwecke Fotos von dem Kind machen: https://www.dacuro.de/neuigkeiten/beitrag/fotografieren-ohne-erlaubnis-zu-fragen Liebe Grüße NB


Neverland

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Der Mutter alleine - nein. Den Sorgerechtsinhabern - ja. Und da liegt dein Problem. Du hast kein Sorgerecht. Aktuell kann deine Ex alles alleine entscheiden. Ändere das und beantrage das gemeinsame Sorgerecht. Das stärkt deine Rechte. Aber auch die Pflichten. Wenn deine ex dich richtig ärgern will, zieht sie weg und aktuell könntest du wenig dagegen machen. Mit Sorgerecht kann sie das deutlich schwerer.


Berlin!

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Ich bin nicht die Königin des Urheberrechts. Aber ich glaube, dass es hier keiner Zustimmung der Mutter bedarf und dass das Ganze nichts mit Sorgerecht zu tun hat. denn Du machst die Fotos ja ausschließlich für den privaten gebrauch, sprich: für Dich und engste Familienangehörige. Das eigene Kind fotografieren und dann das Bild jemandem zeigen ist mAn okay. du darfst es aber nicht online stellen, dazu gehört auch das Verschicken via WhatsApp etc.. Also ich meine wirklich nur ein Foto machen und es anderen zeigen, es nicht aus der Hand geben. Du könntest ja in Deiner Umgangszeit auch Verwandte besuchen, die das Kind dann ja auch sehen.... Aber wie gesagt: ohne Garantie auf vollständige Richtigkeit. Und immer unter der Prämisse, dass das Foto nicht online gestellt wird, egal wo und wie.


Tini_79

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ein Foto verbieten, oder? Und wenn das Kind zu jung für diese Entscheidung ist, dann treffen sie vielleicht die Sorgeberechtigten?


cube

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Es geht ja nicht um Veröffentlichung, sondern um den privaten Gebrauch. Und er ist - auch ohne SG - der Vater, kein Fremder.


Belly-Monkey

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Berlin! hat Recht. Man darf jede Person fotografieren, sofern dies im Öffentlichen Raum passiert und die fotografierte Person sich nicht in einer Notlage (Stichwort Unfallopfer) befindet - natürlich nur, sofern man die Fotos niemandem weiterschickt und sie auch nicht veröffentlicht (egal, über welches Medium). Der Öffentliche Raum könnte hier eventuell das Problem sein. Zwar ist eigentlich gemeint, dass man nicht durchs Fenster eine Person in deren Wohnung (also in deren geschützten Raum) fotografieren darf, aber eventuell ist das eine Grauzone, wenn er das Kind in der Wohnung der Mutter oder in Räumen des JA fotografieren will. Wenn er aber Umgang hat und mit dem Kind spazieren geht, kann er ohne weiteres ein Foto von dem Kind machen und es seiner Familie zeigen, ohne dass er sich strafbar macht.


Hanna Alva

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Es tut mir leid das du in so einer Situation bist. Leider ist es bei einigen Frauen so, das es ihnen mehr um Macht über den Anderen ausüben geht, anstatt nachzudenken und den Verstand einzusetzen. Um eine Vaterkindbindung zu fördern, wäre es wichtig dir auch ein Foto zu geben oder machen zu lassen. Sie arbeitet da wohl nicht mit, das ist für dich traurig aber auch für das Kind. Argumentation mit deiner Mutter, so traurig das auch ist, hilft dir vermutlich nicht viel. Alles Gute dir. Du bekommst sicher bald fachlich korrekte Antwort.


Pamo

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Hallo, ich hätte langst einfach ein paar nette Fotos vom Kind gemacht. Die Ex muss das gar nicht wissen, dann regt sie sich auch nicht auf. Wenn deine Mutter krankheitsbedingt nicht reisen kann: Vielleicht kannst du mit dem Kind zu ihr fahren?


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